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Temporeduktion auf der Gerlisbergstrasse

17. Januar 2012
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Gerlisbergstrasse wird ab Ortsausgang Kloten bis zum unteren Waldabschnitt „Schlatt“ auf 60 km/h reduziert. Die Umsetzung erfolgt im März 2012.
Auf der kurvigen und engen Gerlisbergstrasse von Kloten zum Weiler Gerlisberg ereigneten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Verkehrsunfälle. Etliche Unfälle verliefen glimpflich und es entstanden lediglich Sachschäden. In den letzten Jahren gab es jedoch leider auch tragische Unfälle, welche Schwerverletzte forderten und im Herbst 2010 waren sogar zwei Todesopfer zu beklagen. Dies obwohl die Stadt Kloten bereits diverse Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte: es wurden ein separater Fuss-/Radweg erstellt, die Randleitpfosten dichter gesetzt, Kurvenleitwinkel und zusätzliche Absperrungen bei der Einmündung Augwilerstrasse montiert sowie die Büsche und Bäume stetig geschnitten.

Stadtrat für Temporeduktion

Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, beantragte der Stadtrat im November 2010 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen. Unterstützt wurde dieser Antrag durch eine von 1507 Personen eingereichte Petition. Für die geforderte Reduktion der eidgenössisch festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf 60 km/h, verlangte die zuständige verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei ein externes Verkehrsgutachten. Im erstellten Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass die Gefahrenstelle entfernt werden muss, namentlich die vier Bäume, bevor eine signalisierte Geschwindigkeitsreduktion verordnet werden kann. Die Stadt Kloten folgte dem Gutachten und entfernte die vier Bäume. Zu erwähnen ist, dass beim Fällen eines Baumes eine starke Fäulnis im Stamm entdeckt wurde. Zudem wurde der Graben zugeschüttet, welcher rund 300 Meter entlang der Gerlisbergstrasse führte und ein Hindernis darstellte.

Umsetzung ab März

Nachdem die geforderten Massnahmen vollzogen waren, erhielt die Stadt Kloten von der Kantonspolizei die Mitteilung, dass dem Begehren des Stadtrates und der Empfehlung des Gutachters stattgegeben wurde und die Geschwindigkeitsreduktion auf der Gerlisbergstrasse ausserhalb der Ortschaft Kloten auf 60 km/h erfolgt. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt ab Ortsausgang Kloten bis unterhalb dem Waldabschnitt „Schlatt“. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung im amtlichen Publikationsorgan erfolgt im Januar 2012. Umgesetzt wird die Geschwindigkeitsreduktion im März 2012.