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Neuigkeiten

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Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Sachen Fluglärm

Mögliche Folgen der Vertragsverhandlungen mit Deutschland in Sachen Fluglärmverteilung für die Stadt Kloten

Der Stadtrat hat das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die im Vertragsentwurf enthaltenen Rahmenbedingungen könnten erheblich mehr Lärm für Kloten bedeuten.

Am 2. Juli 2012 teilte der Bund mit, dass sich die Schweiz und Deutschland im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich auf einen Kompromiss geeinigt haben. Der Entwurf des Staatsvertrages sieht vor, dass Deutschland zwar auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet verzichtet und werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zulässt. Im Gegenzug werden am Abend die Anflüge aber drei Stunden früher als heute, also bereits ab 18.00 Uhr anstatt ab 20.00/21.00 Uhr, über schweizerisches Gebiet geführt. Die Umsetzung dieser Betriebsform soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn der hierfür erforderliche Ausbau von Pisten, sprich die Verlängerung der Piste 28/10 Richtung Westen, realisiert worden ist, spätestens aber bis ins Jahr 2020. Dies bedeutet, dass im Kantonsrat Zürich schon bald über eine Pistenverlängerung befunden werden muss. Damit der Vertrag in Kraft tritt, muss er aber zunächst noch durch die Parlamente beider Staaten ratifiziert werden.
Der Vertrag enthält zwar keine Angaben darüber, wie das Flugregime zwischen 18.00 Uhr und 20.00/21.00 Uhr organisiert werden soll, es ist aber absehbar und zu befürchten, dass mit der Umsetzung des Vertrages bereits ab 18.00 Uhr Ostanflüge erfolgen sollen – und zwar täglich.
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2012 über die Folgen dieser Entwicklungen diskutiert. Er ist zur Auffassung gelangt, dass das Ergebnis der Verhandlungen für die Schweiz und insbesondere die Stadt Kloten denkbar schlecht ausgefallen ist, weil es zu einer unverhältnismässigen Verlagerung des Lärms von wenig besiedeltem in dicht besiedeltes Gebiet führen wird. Tägliche Ostanflüge ab 18.00 Uhr würden die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Klotener Bevölkerung im Vergleich zum heutigen Flugregime nochmals erheblich verschlechtern. Der Stadtrat ist deshalb aufgrund der bis heute vorliegenden Fakten und wegen der möglichen negativen Konsequenzen für die Stadt Kloten mit den Eckpunkten des Vertrages nicht einverstanden. Er wird die Entwicklung in dieser Angelegenheit kritisch verfolgen und sich auch weiterhin für die Anliegen der Stadt Kloten einsetzen.
 

Datum der Neuigkeit 12. Juli 2012