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Vermessungsflüge für Luftbilder und Höhendaten

3. April 2014
Für hochaufgelöste Luftbilder und Höhendaten finden vom 17. März bis 30. April 2014 während der Nachtsperrzeit an maximal zehn Tagen Vermessungsflüge über dem Kantonsgebiet statt.
Die Fachstelle Vermessung der Baudirektion führt in den Jahren 2014 bis 2016 das Projekt «Luftaufnahmen42» durch. Dabei werden Geodaten gemäss Vorgaben im Geoinformationsgesetz erhoben und als Grundlagendaten verschiedenen kantonalen Fachstellen bereitgestellt. Nebst für den Sommer geplanten Fotoflügen plant die Fachstelle im Frühjahr ein Laserscanning (LIDAR) zur Erstellung von digitalen Terrain- und Oberflächenmodellen. Die entsprechenden Flüge müssen im engen Zeitfenster zwischen Mitte März (kein Schnee mehr) und Ende April (vor Laubaustritt) durchgeführt werden. Dabei wird das gesamte Kantonsgebiet mit einem einmotorigen, lärmarmen Flugzeug in einer Höhe von 1500 Metern überflogen.

Insgesamt sind rund 60 Flugstunden notwendig. Die Flüge werden grundsätzlich während den Tageszeiten durchgeführt. Im grösseren Umfeld des Flughafens Zürich sind sie jedoch während des ordentlichen Flugbetriebes nicht durchführbar. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat deshalb am 12. März 2014 eine Ausnahmebewilligung für Starts und Landungen auf dem Flughafen Zürich während der Nachtsperrzeit erteilt. Somit können vom 17. März bis 30. April 2014 an maximal zehn Tagen zwischen 23.30 und 2.00 Uhr Messflüge für das Laserscanning durchgeführt werden. Das Lärmtelefon ist während den Vermessungsflügen 24h erreichbar.

Weitere Informationen zu den Vermessungsflügen: Lärmtelefon, Flughafen Zürich AG, 043 816 21 31