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Eigentalstrasse | Die Beschwerde von Kloten und Nürensdorf wird zu einem grossen Teil gutgeheissen

22. April 2014
Nach dem Kälteeinbruch Ende 2012 musste die Eigentalstrasse wegen den zunehmenden Schäden aus Sicherheitsgründen provisorisch gesperrt werden. Die drei betroffenen Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten verständigten sich daraufhin, die Strasse zu sanieren und dabei auch zusätzlich Massnahmen zugunsten des Naturschutzes zu prüfen.
Am 7. Mai 2013 beschlossen die Stadt Kloten und die Gemeinde Nürensdorf die Sanierung der Strasse sowie flankierende Massnahmen (verschiedene nächtliche und ganztägige Sperrungen während der Amphibien-Wanderungen, Beantragung eines Lastwagenverbotes und Tempo 60). Dieser Beschluss wurde von verschiedenster Seite, auch von der Gemeinde Oberembrach, angefochten. Die Anträge der Beteiligten gingen stark auseinander: Von einer vollständigen ganzjährigen Benützung der Strasse bis hin zur vollständigen ganzjährigen Sperrung wurde je nach Interessenlage die ganze Palette an Massnahmen verlangt. Auch der Zwischenentscheid des Bezirksrats Bülach vom 17. Juli 2013, welcher die sofortige Sanierung der Strasse und das «Vorantreiben von Amphibiendurchlässen» zum Gegenstand hatte, brachte keine Klärung in diesem seit Jahren schwelenden Konflikt. So erstaunte es nicht, dass auch der Entscheid des Bezirksrates beim Verwaltungsgericht angefochten wurde. In ihrem Entscheid vom 3. April 2014 (Eingang Gemeinden am 16. April 2014) wies die höchste kantonale Rechtsmittelinstanz das Verfahren nun wieder an die Gemeinden zurück, wobei sie die Baudirektion des Kantons Zürich explizit für die Benennung der Naturschutzmassnahmen verantwortlich erklärte. Die sofortige Sanierung der Strasse vor dem Festlegen der nötigen Naturschutzmassnahmen wurde vom Verwaltungsgericht zudem als unzulässig bezeichnet, so dass die Eigentalstrasse somit bis auf weiteres gesperrt bleiben wird.

Der Stadtrat Kloten und der Gemeinderat Nürensdorf fühlen sich durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts in ihrer ursprünglichen Absicht bestärkt, eine ausgewogene Lösung für die unterschiedlichen Interessen im Eigental zu finden. Die beiden Gemeindebehörden sind nach wie vor überzeugt, dass die ursprünglich vorgeschlagene Lösung mit den temporären Sperrzeiten, dem Lastwagenverbot und der Geschwindigkeitsreduktion zielführend und verträglich wäre. Begrüsst wird auch, dass der Kanton Zürich mehr in die Pflicht genommen wird und die Baudirektion die naturschützerischen Massnahmen festlegen soll. Der Stadtrat Kloten und die Gemeinde Nürensdorf werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, eine ausgewogene Lösung in diesem Streit zu finden.

Ansprechperson für Rückfragen (Medien):
Stadt Kloten: Marc Osterwalder, Leiter Bereich Lebensraum + Sicherheit, 044 815 12 33, marc.osterwalder@kloten.ch
Gemeinde Nürensdorf: Franz Brunner, Gemeindepräsident, 044 836 77 00, franz.brunner@swissonline.ch