Das von der Flughafen Zürich AG beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereichte Gesuch um Änderung des Betriebsreglementes umfasst inhaltlich insbesondere Massnahmen zur Entflechtung der An- und Abflugrouten zur Verbesserung der Sicherheit und Optimierung des Betriebs. Zudem sollen bei den Pisten 28 und 34 Schnellabrollwege erstellt werden. Diese aus Betriebs- und Sicherheitsüberlegungen resultierenden Änderungen können zum grössten Teil nachvollzogen werden. Eine weitere Änderung betrifft aber die zusätzliche Ausdehnung der Sperrzeiten für Nordanflüge über Süddeutschland. Um bei einem allfälligen Inkrafttreten des seitens Deutschlands sistierten Staatsvertrages bereit zu sein, sollen die Ostanflüge täglich bereits ab 20.00 Uhr im Betriebsreglement verankert werden. Heute wird das Ostkonzept an Werktagen, abgesehen von speziellen Wetterbedingungen, erst ab 21.00 Uhr angewendet.
Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass es aufgrund der durch Deutschland einseitig verfügten Sistierung des Staatsvertragsverfahrens nicht legitim ist, eine Ausdehnung der Sperrzeiten «auf Vorrat» in das Betriebsreglement aufzunehmen. Durch die zusätzliche Stunde Ostanflüge würden grosse Teile der Stadt Kloten mit zusätzlichem Lärm beschallt. Der Stadtrat hat deshalb beim BAZL die ersatzlose Streichung dieser Betriebsreglementsänderung beantragt.
Zudem ist die Stadt Kloten als Mitglied des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) und in der Behördenorganisation Region Ost aktiv engagiert. Auch diese Organisationen haben teilweise Einsprachen gegen das Betriebsreglement angekündigt. Dem Stadtrat Kloten ist es als Standortgemeinde wichtig, dass die Koexistenz zwischen dem Flughafenbetrieb und der Stadt Kloten weiterhin auf einer guten Basis erhalten bleibt. Aus diesem Grund möchte er nicht wie andere Organisationen gegen jegliche Änderungen des Flugbetriebes aus prinzipiellen Überlegungen vorgehen, sondern jede Änderung und deren Auswirkung auf die Stadt Kloten differenziert prüfen.