Grundsätzlich ist die Steuerrechnung des laufenden Jahres per Ende September fällig. Um diesen Zahlungstermin einhalten zu können liegen der provisorischen Rechnung 2015 drei Einzahlungsscheine bei. Wird je ein Drittel der Steuerrechnung per Ende Juni, September und Dezember bezahlt, so wird das Fälligkeitsdatum eingehalten. Sollte die provisorische Steuerrechnung 2015 nicht ausreichend oder nach dem 30. September 2015 bezahlt werden, so fällt ein Ausgleichszins an. Dieser wird mit der Schlussrechnung eingefordert. Mit der Schlussrechnung 2015 wird der definitive Steuerbetrag bezogen. Alle geleisteten Zahlungen werden an diese angerechnet.
Abweichungen sind möglich Da die provisorische Rechnung 2015 auf den Daten früherer Jahre basiert, sind Abweichungen zum effektiven Einkommen und Vermögen 2015 wahrscheinlich. Solange diese Differenzen weniger als 3’000 Franken Einkommen oder 100’000 Franken Vermögen betreffen, ist keine Korrektur der prov. Rechnung 2015 notwendig. Sollte die Differenz jedoch grösser sein, so erstellt das Steueramt gerne eine angepasste, neue Steuerrechnung. Dazu ruft man kurz im Steueramt Kloten an (Tel. 044 815 12 20) oder retourniert das der Steuerrechnung beiliegende Formular per Mail oder Fax. Um den mutmasslichen Steuerbetrag 2015 einfacher kontrollieren zu können, vergleicht man das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss Steuererklärungsformular 2014 mit jenem der provisorischen Rechnung 2015.
Weitere Informationen: Wegleitung 2014 oder bei den Mitarbeitenden des Steueramts Kloten.
Kontakt: Telefon 044 815 12 20, Fax 044 815 12 74 oder per E-Mail auf
steueramt@kloten.ch