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Wie Sie Wahlzettel richtig ausfüllen

8. Oktober 2015
Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben das Couvert mit den Unterlagen zu den National- und Stände-ratswahlen vom 18. Oktober 2015 erhalten. Damit bei den kommenden Wahlen möglichst alle Wahlzettel gültig sind, werden hier die wichtigsten Regeln aufgeführt, für diejenigen, die noch nicht gewählt haben.

Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind. Für die National- und Stände-ratswahlen darf jede stimmberechtigte Person nur je einen Wahlzettel einreichen.

Nationalratswahl
  • Gewählt werden können nur Personen, die auf einer Liste auf dem Nationalratswahlzettel des Kantons Zürich aufgeführt sind.
  • Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten, um gültig zu sein.
  • Namen darf man streichen.
  • Namen aus der gewählten Liste darf man wiederholen. Allerdings: Kein Name darf mehr als zweimal auf dem Wahlzettel stehen.
  • Auf der gewählten Liste dürfen Sie auch Namen aus anderen Listen des Nationalratswahlzettels des Kantons Zürich einsetzen und diese allenfalls zweifach nennen.
  • Alle Änderungen haben eigenhändig und handschriftlich zu erfolgen und müssen eindeutig sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind so zu bezeichnen, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind (Kennziffer, Name, Vorname und nötigenfalls weitere Angaben).

Ständeratswahl
  • Die Stimme kann jeder stimmberechtigten Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich gegeben werden.
  • Jede Person muss mit Namen, Vornamen und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
  • Jede Person darf nur einmal genannt werden.
  • Jeder Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe an der Urne, die Stellvertretung sowie die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis nachzulesen. Im Couvert mit den Wahlunterlagen befindet sich ausserdem die Wahlanleitung des Bundes zu den Nationalratswahlen. Für die Wahl des Ständerates findet sich auf der Rückseite des Wahlzettels ebenfalls eine Wahlanleitung.

Ganz wichtig bei der brieflichen Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis unterschreiben und beilegen – sonst sind die Wahlzettel ungültig.

Auf www.wahlen.zh.ch kann man sich im Vorfeld der Wahlen umfassend informieren. Am Wahlsonntag werden dort auch die Ergebnisse veröffentlicht.

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Quelle: Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern