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Zahlungserinnerung offene Steuern und Quellensteuer

15. März 2018
Zahlungserinnerung für offene Steuern
Regelmässig informiert das Steueramt Kloten über alle möglichen Fragen zum Thema Steuern. Aktuell ist das Thema Zahlungserinnerung auf die Steuerrechnung 2017. Anfang Februar versandte das Steueramt Kloten Zahlungserinnerungen für das Jahr 2017. Die Reaktionen darauf waren sehr unterschiedlich; von dankbar für die Erinnerung, bis zu ablehnend, fanden alle möglichen Feedbacks den Weg ins Steueramt. Dabei ist es dem Steueramt Kloten wichtig, darauf hinzuweisen, dass die provisorische Steuerrechnung 2017 im September des vergangenen Jahres ihren Fälligkeitstermin hatte. Die Steuerpflichtigen, die bis jetzt die Steuerrechnung 2017 noch nicht bezahlt haben, sollen erfahren, dass der Steuerbetrag grundsätzlich in Verzug ist.

Quellensteuerkorrekturberechnung
Wie jedes Jahr weist das Steueramt Kloten darauf hin, dass Korrekturberechnungen für die Quellensteuern 2017 bis spätestens 31. März 2018 mit dem offiziellen Formular beantragt werden müssen. Das Antragsformular zur Neuberechnung kann auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes Zürich heruntergeladen werden oder im Steueramt Kloten bezogen werden. Das Dokument zum Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer 2017 finden Sie unter folgendem Link: http://bit.ly/2HRNvBM