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Inhalt

Wichtiges zum Thema Steuern und Steuererklärung 2018

21. Januar 2019

Immer eine Steuererklärung einreichen:

Reichen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ein. Ohne Abgabe einer Steuererklärung werden Sie nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Das heisst, Ihr Einkommen und Vermögen wird geschätzt und fällt in der Regel zu hoch aus. Die Folge ist, dass Sie unnötig hohe Steuern bezahlen. Hilfe bei Fragen finden Sie in der Wegleitung, bei Beratern oder am Schalter im Steueramt.

Wichtige Unterlagen:

Eine Liste der notwendigen Beilagen finden Sie auf Seite 35 der Wegleitung.
Auf jeden Fall benötigen wir ergänzende Unterlagen und Erklärungen, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde, bzw. wenn der Lohnausweis nicht 12 Monate umfasst.

Abgabetermin 31. März 2019:

Der Abgabetermin ist in der Regel der 31. März 2019. Eine Fristverlängerung können Sie auf der Webseite www.kloten.ch unter DIENSTLEISTUNGEN + ONLINE SCHALTER / Steuern: Fristerstreckung erfassen.

Verrechnungssteuerrückerstattung:

Wichtig und zu beachten ist, dass die Verrechnungssteuerrückerstattung ab Steuerjahr 2015 viel strengeren Vorschriften unterliegt. Das Wertschriftenverzeichnis muss vollständig ausgefüllt sein, und die Bankbelege mit Verrechnungssteuer müssen beiliegen.

Bezahlen der Steuerrechnung / verhindern Sie Steuerschulden:

Die Steuerrechnung ist im gleichen Kalenderjahr zu bezahlen. Heisst, die Steuerrechnung 2018 hatte Fälligkeit 30. September 2018. Die Steuerrechnung 2019 wird am 30. September 2019 fällig. Beginnen Sie frühzeitig mit dem Bezahlen Ihrer Steuerrechnung. Sie verhindern dadurch unnötige finanzielle Probleme in der Zukunft. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Bezahlung der Steuerrechnung zu lange hinausgeschoben wird. Sollte sich das Einkommen unerwartet reduzieren (z.B. Arbeitslosigkeit), fehlt oft das Geld, um die Schlussrechnung innert der 30 tägigen Frist zu bezahlen und es droht im schlimmsten Fall die Betreibung.

Deshalb besteht immer die Möglichkeit ab Januar mit Raten für das laufende Jahr zu beginnen und so die Steuerrechnung auf zwölf Monate aufzuteilen. Dies reduziert die finanzielle Belastung und gleichzeitig profitieren Sie vom besseren Zins. Seit 2016 werden für Zahlungen vor dem 30. September 0.5% Ausgleichszins vergütet. Der Verzugszins für die verspätete Zahlung der Schlussrechnung beträgt weiterhin 4.5%. Dieser wird eingefordert, wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen nach Zustellung bezahlt wird.

Oder nutzen Sie das eSteuerKonto im Onlineschalter auf www.kloten.ch / ESERVICES

Was tun bei Fragen:

Das Steuersystem und die Lebensumstände werden immer komplexer. Es ergeben sich deshalb zunehmend Fragen. Unter 044 815 12 20, an unserem Schalter oder über steueramt@kloten.ch helfen wir Ihnen gerne weiter.