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Schaffung einer Whistleblowing Anlaufstelle

7. Februar 2019

Der Bericht zum Risikomanagement der Stadt Kloten zeigt auf, dass deliktische Handlungen von Mitarbeitenden ein potentielles Risiko der Stadt sind. Der Stadtrat hat beschlossen, eine Anlaufstelle für die Meldung von Fehlverhalten und Missständen zu schaffen.

Eine wichtige Aufgabe dieser Whistleblowing Anlaufstelle ist es, Sachverhalte genau abzuklären und festzustellen, ob es sich tatsächlich um deliktische Verhalten handelt. In jeder Organisation – so auch in einer Verwaltung – besteht das Risiko, dass einzelne Mitarbeitende sich zu deliktischen Handlungen bewegen lassen. Solche Handlungen können beispielsweise passive Bestechung, Amtsmissbrauch, Diebstahl, Übergriffe gegenüber Klienten und auch finanzielle Delikte sein.

Nebst anderen prioritären Massnahmen zur Vermeidung und Früherkennung solcher Handlungen ist auch die Schaffung einer sogenannten Whistleblowing Anlaufstelle eine geeignete Massnahme. Der Stadtrat stimmt der Schaffung dieser unabhängigen Anlaufstelle ausserhalb des Stadthauses zu und genehmigt einen Kredit von 2'000 Franken. Für die Folgejahre ab 2020 wurden wiederkehrende Ausgaben von 500 Franken bewilligt. In Anlehnung an den Kanton Zürich hat nun auch die Stadt Kloten eine solche Anlaufstelle bezeichnet.