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Gerlisbergstrasse: Temporeduktion definitiv

28. August 2012
Gegen die Temporeduktion auf der Gerlisbergstrasse sind keine weiteren Beschwerden eingegangen. Die Höchstgeschwindigkeit kann damit definitiv auf 60 km/h reduziert werden.
In den letzten Jahren gab es auf der Gerlisbergstrasse wiederholt Unfälle, etliche davon verliefen glimpflich. Leider waren aber bei einem tragischen Unglück im Herbst 2010 zwei Todesopfer zu beklagen. Dies obwohl die Stadt Kloten bereits diverse Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, beantragte der Stadtrat im November 2010 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen. Unterstützt wurde dieser Antrag durch eine von 1507 Personen eingereichte Petition.

Nachdem die Stadt Kloten aufgrund eines Gutachtens der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) weitere Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Gerlisbergstrasse umgesetzt hatte, erhielt sie von der Kantonspolizei die Signalisationsverfügung, um die Höchstgeschwindigkeit ab Ortsausgang Kloten bis unterhalb des Waldabschnitts „Schlatt“ auf 60 km/h zu signalisieren. Gegen dieses Vorhaben rekurrierte Anfang 2012 ein Anwohner von Kloten. Die Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich entschied am 18. Juni 2012, auf den Rekurs mangels Legitimation nicht einzutreten. Während der erneut angesetzten Frist gingen keine weiteren Beschwerden ein und die Temporeduktion auf der Gerlisbergstrasse kann nun definitiv umgesetzt werden. Die neuen Signale werden von der Abteilung Tiefbau / Unterhalt und Forst in den nächsten Tagen montiert.