Grundsätzlich ist die Steuerrechnung des laufenden Jahres per Ende September fällig. Um diesen Zahlungstermin einhalten zu können, liegen der provisorischen Rechnung 2013 drei Einzahlungsscheine bei. Wird je ein Drittel der Steuerrechnung per Ende Juni, September und Dezember bezahlt, so wird das Fälligkeitsdatum eingehalten. Sollte die provisorische Steuerrechnung 2013 nicht ausreichend oder nach dem 30. September 2013 bezahlt werden, so fällt ein Ausgleichszins an. Dieser wird mit der Schlussrechnung eingefordert. Mit der Schlussrechnung 2013 wird der definitive Steuerbetrag bezogen. Alle geleisteten Zahlungen werden angerechnet.
Da die provisorische Rechnung 2013 auf den Daten früherer Jahre basiert, sind Abweichungen zum effektiven Einkommen und Vermögen 2013 wahrscheinlich. Solange diese Differenzen weniger als 3‘000 Franken Einkommen oder 100‘000 Franken Vermögen betreffen, ist keine Korrektur der provisorischen Rechnung 2013 notwendig. Sollte die Differenz jedoch grösser sein, so erstellt das Steueramt gerne eine angepasste, neue Steuerrechnung. Dazu ruft man im Steueramt Kloten an 044 815 12 20 oder retourniert das der Steuerrechnung beiliegende Formular per E-Mail an
steueramt@kloten.ch oder Fax 044 815 12 74. Um den mutmasslichen Steuerbetrag 2013 einfacher kontrollieren zu können, vergleicht man das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss Steuererklärungsformular 2012 mit jenem der provisorischen Rechnung 2013.
Weitere Fragen sind zu finden in der Wegleitung oder werden von den Mitarbeitenden des Steueramts gerne beantwortet.