Das neue eidgenössische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sieht ab 2013 keine Vormundschaftsbehörden mehr vor. Daher müssen die bisherigen Aufgaben der Vormundschaftsbehörde neu verteilt werden. Die Sozialbehörde der Stadt Kloten ist demnach neu auch für die Bewilligung und Aufsicht von Tagesfamilien zuständig. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung weist aber ausdrücklich auch auf die Möglichkeit hin, mit dieser Aufsicht Dritte, wie zum Beispiel einen Tagesfamilienverein, zu beauftragen. Aufgrund dieser Änderungen hat der Stadtrat Kloten bestimmt, dass die Zuständigkeit für die Aufsicht bei Tagesfamilien an den Verein Tagesfamilien Kloten übertragen wird. Er spricht dafür einen jährlich wiederkehrenden Betrag von 6000 Franken und stimmt zudem der Leistungsvereinbarung zu, welche per 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Eine optimale Lösung
Die Sozialbehörde der Stadt Kloten ist überzeugt, mit der Abtretung der Zuständigkeit für die Aufsicht bei Tagesfamilien an den Verein Tagesfamilien Kloten eine vorteilhafte Lösung gefunden zu haben. Der Verein leistet ausgezeichnete, professionelle Arbeit und ist in der Stadt Kloten auf allen Ebenen gut vernetzt und etabliert. Er steht über das ganze Jahr hinweg in Verbindung mit den aufsichtspflichtigen Tagesfamilien und kennt diese nicht nur durch einen einzigen jährlichen Aufsichtsbesuch. Die Verantwortlichen des Vereins Tagesfamilien Kloten könnten somit bei auftauchenden Problemen schnell eingreifen und handeln.
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