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Inhalt

Meldepflicht für den Hund

23. Januar 2014
Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund ab dem Alter von 3 Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank der ANIS AG zu registrieren.
Anmeldung und Mutation

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anmelden und allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes), ebenfalls innert 10 Tagen mitteilen. Diese Mutationen sind zusätzlich direkt durch den Hundebesitzer der ANIS AG zu melden (www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30).
Tiere, die erst nach dem 31. März drei Monate alt werden oder solche, die erst nach diesem Zeitpunkt in Besitz gelangen, sind bei Erreichung des abgabepflichtigen Alters beziehungsweise nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und die Steuer ist direkt zu begleichen. Dies gilt auch für Neuzuzüger.

Die Hunde sind nicht mitzubringen. Es sind jedoch der Hundepass/Impfbüchlein sowie die Bestätigung der geforderten Kurse (Welpen-, Junghundekurse, Sachkundenachweis) vorzuweisen.

Achtung: Bei Importhunden greifen andere gesetzlichen Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter www.veta.zh.ch.

Abmeldung

Einwohner die im Jahre 2013 einen Hund bezeichnen liessen, ihn aber dieses Jahr nicht mehr besitzen, werden gebeten, die Einwohnerkontrolle bis zum 31. März 2014 darüber schriftlich unter: einwohnerkontrol-le@kloten.ch oder telefonisch unter: Tel. 044 815 12 10 zu informieren.

Gebühren

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Eigentümers einbezahlt werden. Die Einwohnerkontrolle wird Ende Januar 2014 eine Rechnung zuschicken.
Ab 1. Januar 2010 trat das neue Hundegesetz in Kraft. Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflicht-versicherung mit der Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken verfügen. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31. Dezember 2010 geboren ist, muss nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen auch über die obligatorischen Sachkundenachweise und Erziehungskurse sind zu finden unter www.veta.zh.ch oder direkt bei der Fachperson der Stadtpolizei erhältlich: karin.schaub@kloten.ch.

Hunde können auch schriftlich an- und abgemeldet werden.
Formulare dazu gibt es unter Dienstleistungen