Die Gemeinde Nürensdorf hatte sich zu Beginn der Strassensperrung entschieden, den Abschnitt zwischen Kreisel Kreuzstrasse bis zur Einmündung der Birchwiler-/Dorfstrasse solange zu sperren, bis klar ist, ob und in welcher Form die Eigentalstrasse saniert werden darf. Dieses Vorgehen sollte verhindern, dass unnötige oder übermässige Investitionen in die Strasse mit ihrer unsicheren Zukunft getätigt werden. Weil die temporäre Sperrung der Birchwilerstrasse nicht weiter aufrecht erhalten werden konnte und der Durchgangsverkehr zurzeit durch den Ortsteil Birchwil rollt, soll nun der Teil der Eigentalstrasse ausserhalb des Schutzgebiets aus dem Verfahren entlassen und wieder befahrbar gemacht werden.
Mit den Natur- und Umweltverbänden wurde man sich rasch einig, da der nicht im Schutzgebiet liegende Abschnitt der Eigentalstrasse nie Teil der Beschwerde der Verbände war, wie diese dem Gericht gegenüber lediglich zu bestätigen brauchten. Ob und wann das Verwaltungsgericht diesen Strassenabschnitt wieder freigeben wird und die Instandstellungsarbeiten durch die Gemeinde Nürensdorf erfolgen können, ist noch offen. Der Stadtrat Kloten und der Gemeinderat Nürensdorf hoffen, dass mit diesen Massnahmen Birchwil vom Umfahrungsverkehr entlastet werden kann.
Ansprechperson für Rückfragen (Medien): Stadt Kloten: Marc Osterwalder, Leiter Bereich Lebensraum + Sicherheit, 044 815 12 33,
marc.osterwalder@kloten.ch Gemeinde Nürensdorf: Franz Brunner, Gemeindepräsident Nürensdorf, 044 836 77 00