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Inhalt

Meldepflicht für den Hund

29. Januar 2015
Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund ab dem Alter von 3 Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank der ANIS AG zu registrieren.
Anmeldung und Mutation

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anmelden und allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes), ebenfalls innert 10 Tagen mitteilen. Diese Mutationen sind zusätzlich direkt durch den Hundebesitzer der ANIS AG zu melden (www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30).

Tiere, die erst nach dem 31. März drei Monate alt werden oder solche, die erst nach diesem Zeitpunkt in Besitz gelangen, sind bei Erreichung des abgabepflichtigen Alters beziehungsweise nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden
und die Steuer ist direkt zu begleichen. Dies gilt auch für Neuzuzüger.

Die Hunde sind nicht mitzubringen. Wir bitten Sie jedoch, den Hundepass/Impfbüchlein sowie die Bestätigung der geforderten Kurse (Welpen-, Junghundekurse, Sachkundenachweis) vorzuweisen.

Achtung: Bei Importhunden greifen andere gesetzlichen Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter www.veta.zh.ch

Abmeldung

Einwohner die im Jahre 2014 einen Hund bezeichnen liessen, ihn aber dieses Jahr nicht mehr besitzen, werden gebeten, die Einwohnerkontrolle bis zum 31. März 2015 darüber schriftlich unter: einwohnerkontrolle@kloten.ch oder telefonisch unter Tel. 044 815 12 10 zu informieren.

Gebühren

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf Fr. 200.-- festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohn-gemeinde des Eigentümers einbezahlt werden. Die Einwohnerkontrolle wird Ihnen Ende Januar 2015 eine Rechnung zuschicken.

Ab 1. Januar 2010 trat das neue Hundegesetz in Kraft. Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, muss nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen auch über die obligatorischen Sachkundenachweise und Erziehungskurse finden sie unter www.veta.zh.ch oder wenden Sie sich direkt an unsere Fachperson bei der Stadtpolizei: karin.schaub@kloten.ch

Hunde können auch schriftlich an- und abgemeldet werden.
Formulare dazu gibt es unter www.kloten.ch/hundebezeichnung