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Inhalt

Serie zur „Nationalen Demenzstrategie“ // Teil 1

30. Juli 2015
Im Jahr 2014 wurde die „Nationale Demenzstrategie“ lanciert. In einer fünf-teiligen Serie werden der Leserschaft Inhalte und Hintergründe näher gebracht. Im ersten Teil werden die Ziele und Rahmenbedingungen zur Nationalen Demenzstrategie vorgestellt.

In der demographischen Entwicklung ist eine starke Zunahme hochaltriger Menschen feststellbar. Obwohl die älteren Menschen heute im Schnitt gesünder und leistungsfähiger sind als in der Vergangenheit, steigt das Risiko an einer Demenz zu erkranken mit zunehmendem Alter stark an. Gemäss Schätzungen sind acht Prozent der über 65-jährigen und mehr als 30 Prozent der über 90-jährigen von Alzheimer oder einer anderen Demenzform betroffen. In der Schweiz lebten demzufolge im Jahr 2013 geschätzte 113’000 erkrankte Menschen.

Die direkten Kosten beliefen sich 2009 auf insgesamt 3,9 Milliarden Franken. Dies entspricht 6,4 Prozent der Gesamtkosten des Gesundheitswesens. Nicht berücksichtigt sind dabei die ehrenamtlichen Einsätze von Angehörigen und Freiwilligen, welche auf weitere 3 Milliarden Franken beziffert werden. Allein die psychische Belastung bei pflegenden Angehörigen und deren Umfeld ist riesig.

Ziele der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017

Zum Ersten fördert die Nationale Demenzstrategie sowohl ein besseres Verständnis der Demenzerkrankun-gen als auch die Akzeptanz der Betroffenen in der Gesellschaft. Dadurch können Hemmschwellen und Stig-matisierungen vermindert und ein offener Umgang mit den an Demenz erkrankten Menschen erleichtert werden. Zum Zweiten hat die Nationale Demenzstrategie den Anspruch, dass alle Menschen mit einer Demenzerkrankung in allen Krankheitsphasen Zugang zu qualitativ hochstehenden, niederschwelligen und kontinuierlichen Angeboten einer integrierten psychosozialen, medizinischen und pflegerischen Versorgung haben.

Der Vielfalt der zu bearbeitenden Themen, die im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie zur Verbesserung der Lebenssituation von Demenzkranken beitragen sollen, werden vier zentrale Handlungsfelder zugeordnet:
  1. Gesundheitskompetenz, Information und Partizipation
  2. Bedarfsgerechte Angebote
  3. Qualität und Fachkompetenz
  4. Daten und Wissensvermittlung
Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine demenzgerechte Anpassung der Versorgungsstruktur und die Sicherstellung und Erhöhung der Qualität von Versorgungsdienstleistungen liegt in der verfassungsrechtlichen Kompetenz der Kantone. Diese können Umsetzungsaufgaben an die Gemeinden übertragen. Der Bund seinerseits legt Rahmenbedingungen im Bereich der Forschung, der Berufsbildung, der Finanzierung von Krankenpflege- und Betreuungsdienstleistungen sowie dem Erwachsenenschutz fest.

Im Kanton Zürich ist die Ambulant- und Langzeitpflege an die Gemeinden delegiert. Der Kanton ist im Gegenzug zuständig für die Akutbereiche Psychiatrie und Somatik. Die Stadt Kloten erfüllt ihre Verantwortlichkeit mit der Spitex, dem Pflegezentrum sowie den Pflegewohngruppen. In allen diesen Bereichen gibt es Kontakte mit Demenzkranken. Eine Station mit 18 Betten hat sich auf die Demenzbetreuung spezialisiert. Für die Koordination von Unterstützungen und Dienstleistungen zuhause steht zudem die Altersberatung zur Verfügung. Diese Dienstleistung wurde in Kloten schon lange vor der gesetzlichen Auflage angeboten. Rufen Sie uns bei Fragen oder Anliegen einfach an: 044 815 13 11.

Lesen sie im nächsten Beitrag: Was ist Demenz? Wie erkenne ich sie? Welche Auswirkungen kann sie auf den Alltag haben und wo erhalte ich Hilfe? Auskunft und Beratung zum Thema.
Alle Teile der Serie finden Sie nach der Publikation auch als PDF im Internet unter www.kloten.ch/altersberatung

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Altersberatung der Stadt Kloten: www.kloten.ch/altersberatung
Herr Roland Keil, 044 815 13 11, roland.keil@kloten.ch