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Pflanzenrückschnitt an Strassen und Wegen

20. April 2017
Der Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Fusswegen dient der Verkehrssicherheit. Bessere Übersicht bedeutet mehr Sicherheit im Strassenverkehr, sowohl für Motorfahrzeuge, wie auch für Velofahrer, Fussgänger und besonders für Schulkinder.

Durch zu gross gewachsene Hecken und Sträucher und in den Lichtraum hinein ragende Äste kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und daraus resultierend zu gefährlichen Situationen. Zudem erschweren diese Hindernisse Einsätze von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Sanität. Auch der Strassenunterhalt kann seine Aufgaben wie beispielsweise die Reinigung oder den Winterdienst nicht effizient ausführen.

Beim Pflanzenrückschnitt ist folgendes zu beachten:
  • Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und Stauden haben über der Strasse einen Lichtraum von 4.5 Metern Höhe zu wahren, bei Fusswegen reicht ein Lichtraum von 2.5 Metern.
  • Dies gilt auch für private Strassen und Gehwege.
  • Morsche oder dürre Bäume und Äste sind aus Sicherheitsgründen vorbeugend zu beseitigen (Werkeigentümerhaftung).
  • Im Sichtbereich von Einmündungen, innenseitigen Kurven und Ausfahrten sind Pflanzen auf einer Höhe von 80cm ab Oberkante Fahrbahn zurückzuschneiden.
  • Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
  • Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein.
  • Hydranten sind freizuschneiden, das heisst links und rechts der Zapfstellen mindestens 50cm Platz freihalten.

Die Pflanzen im Lichtraumprofil und im Sichtbereich müssen bis spätestens Freitag, 26. Mai 2017 zurückge-schnitten sein.

Bei dieser Gelegenheit ein Hinweis auf den Häckseldienst in der Stadt Kloten. Dieser findet vom 24. bis 28. April statt. Kontakt: Häckseldienst, Eberhard Gartenbau Tel. 044 804 10 70.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.
Pflanzenrückschnitt an Strassen und Wegen