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Meldepflicht für Hunde

31. Januar 2019

Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund ab dem Alter von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank von AMICUS AG zu registrieren.

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Einwohnerkontrolle Kloten innerhalb von 10 Tagen anmelden. Vor der Anmeldung auf der Stadtverwaltung muss die Registrierung bei der AMICUS AG über den Tierarzt (1. Registrierung oder Importhunde) erfolgen. Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die Halter-ID des Halters. Diese kann vorgängig bei der Einwohnerkontrolle nachgefragt werden. Nach der Registrierung beim Tierarzt muss innerhalb der obengenannten Frist die Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle erfolgen. Allfällige Mutationen über den Tierhalter und den Hund wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder Todesfälle sind ebenfalls innert 10 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Die Änderung kann schriftlich unter einwohnerkontrolle@kloten.ch oder telefonisch unter Tel. 044 815 12 10 erfolgen. Mutationen inkl. Todesfälle der Hunde sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden.

Die Hunde sind nicht mitzubringen. Wir bitten Sie jedoch, den Hundepass sowie die Bestätigung der geforderten Kurse vorzuweisen. Der bisher obligatorische Sachkundenachweis SKN wurde per 1. Januar 2017 aufgehoben. Hundebesitzer von grossen oder massigen Hunden (Rassentyp I) sind nach wie vor verpflichtet eine Grundausbildung (Welpen-, Junghunde- oder Erziehungskurs) zu absolvieren.

Achtung: Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter: www.veta.zh.ch

Gebühren

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Eigentümers einbezahlt werden. Die Einwohnerkontrolle wird Ihnen Ende Januar 2019 eine Rechnung zuschicken.

Diverses

Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken verfügen. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen über die Erziehungskurse finden sie unter www.veta.zh.ch oder wenden Sie sich direkt an unsere Fachstelle der Stadtpolizei: stapo@kloten.ch oder 044 815 14 51.

Ausserdem können Sie Ihren Hund auch schriftlich an- und abmelden. Die Formulare dazu finden Sie unter: www.kloten.ch/hundebezeichnung

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