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Verwaltungsgerichtsentscheid behindert Zentrumsentwicklung

3. August 2010
Der lange erwartete Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Rechtmässigkeit der revidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten liegt vor. Das Urteil ist zum grossen Teil zu ungunsten der Stadt ausgefallen. Damit bleibt ihr Ziel verwehrt, das Stadtzentrum baulich zu verdichten. Noch ist offen, ob der Stadtrat den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht.
Der Gemeinderat Kloten hat im Oktober 2007 die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) festgelegt. Diese ist für die Stadt Kloten von ausserordentlicher Wichtigkeit. Sie ist nötig, um eine wesentliche innere Verdichtung von zentrumsnahen Gebieten zu ermöglichen. Damit kann Bausubstanz erhalten und neuer Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Gebiete einzonen zu müssen. Gegen diesen Beschluss reichte unter anderem die Flughafen Zürich AG Rekurs bei der Baurekurskommission ein, weil sie befürchtete, dass innerhalb von lärmbelasteten Gebieten erheblich mehr Wohnungen hätten entstehen können.

langwieriger Rechtsweg
Nachdem der Rekurs von der Baurekurskommission teilweise bestätigt wurde, entschieden sich der Stadtrat wie auch die Rekurrenten, das Urteil an das Verwaltungsgericht weiter zu ziehen. Das Beschwerdeverfahren zog sich über rund zwei Jahre hin, weil das Verwaltungsgericht zunächst den Regierungsrat beauftragte, die Genehmigungsfähigkeit der Revision zu prüfen. Der Regierungsrat genehmigte die Änderungen der Bau- und Zonenordnung zwar ebenfalls nicht vollständig, beschränkte sich aber auf die Aufhebung der Aufzonung einiger weniger stark lärmbelasteter Gebiete.
 
Zentrumsentwicklung behindert
Nun hat das Verwaltungsgericht am 8. Juli 2010 über die verschiedenen Beschwerden befunden. Der Entscheid fällt zum grossen Teil zu Ungunsten der Stadt Kloten aus: Das Verwaltungsgericht schützte das strenge Urteil der Baurekurskommission mit wenigen Änderungen und kam auch zum Schluss, dass der teilweise Nichtgenehmigungsentscheid des Regierungsrates, unter Berücksichtigung einiger Anpassungen zu Gunsten der Stadt Kloten, rechtens sei. Damit werden die wichtigsten Kernanliegen der Revision ausgeschaltet und wesentliche Bauvorhaben im Zentrum dadurch behindert, dass zwar Büro- aber kein Wohnraum geschaffen werden kann. Eine Tatsache, die dem strategischen Ziel des Stadtrates, ein belebtes Zentrum zu erhalten, entgegenwirkt.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann nun noch Beschwerde an das Bundesgericht geführt werden. Der Stadtrat wird an der nächsten Sitzung nach den Sommerferien über das weitere Vorgehen entscheiden.