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Inhalt

Beschlüsse der Gesamtschulbehörde

31. Juli 2012
Die Schulbehörde Kloten hat an ihrer Sitzung vom 12. Juli 2012 folgende Beschlüsse gefasst
Vereinheitlichung Ferien und freie Tage

Damit die Eltern ihre Ferien und ihre Arbeit besser planen können, wurden die Schulferien und schulfreien Tage längerfristig vereinheitlicht. So werden in Zukunft die Schulferien immer in denselben Kalenderwochen angesetzt. Neu ist dies insbesondere für die Sportferien, welche auf die 8. und 9. Kalenderwoche gelegt worden sind. Zusätzlich werden in den kommenden Jahren auch die schulfreien Weiterbildungstage in allen Schuleinheiten an denselben Tagen stattfinden. Dies wird Eltern, deren Kinder verschiedene Schuleinheiten besuchen, eine Vereinfachung der familiären und beruflichen Planung bringen.

Die Regelungen im Detail:
Sportferien Woche 8 + 9
Frühlingsferien Woche 17 + 18
Sommerferien Woche 29 - 33
Schulbeginn Woche 34
Herbstferien Woche 41 + 42
Weihnachtsferien Woche 52 + 1

Zusätzliche schulfreie Tage sind das Sechseläuten, der Freitagnachmittag vor den Frühlingsferien (für die Versammlung des Gesamtkonvents), der Freitag nach Auffahrt, das Knabenschiessen, der 1. Montag nach Herbstferien (für Schulentwicklung/Weiterbildung) sowie zwei weitere unterrichtsfreie Tage, deren Durchführungszeitpunkt jährlich neu festgelegt und den Eltern zwei Jahre im Voraus kommuniziert werden (für Schulentwicklung/Weiterbildung).

In Ausnahmefällen können bei Schulentwicklungs- und oder Weiterbildungsbedarf zusätzliche unterrichtsfreie Tage durchgeführt werden. Diese werden den Eltern mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.

Die hier aufgeführten Regelungen werden spätestens ab Schuljahr 2013/2014 eingeführt.

Projekt „Mehr Bewegung + Sport“

Weiter hat die Schulbehörde das Projekt „mehr Bewegung + Sport in der Schule“ abgeschlossen und in den regulären Schulbetrieb übergeführt. Basierend auf den Legislaturzielen des Regierungsrats des Kantons Zürich hat die Schulbehörde im Jahr 2010 ein Massnahmenpaket beschlossen, welches verschiedene Pilotprojekte vorsah, die zum Ziel hatten, dass sich die Schüler/-innen aller Stufen mehr bewegen und mehr Sport treiben, sowie, dass sich die Kinder gesünder ernähren.

Um diese Ziele umzusetzen, wurde in Kloten in allen Schuleinheiten je eine Lehrperson bestimmt, welche darauf hinwirkt, dass möglichst alle Schüler/-innen mehr Freude an der Bewegung entwickeln. Entsprechende Massnahmen können während des Unterrichts einfliessen ("bewegter Unterricht"), im Rahmen von besonderen Veranstaltungen oder Projekten durchgeführt werden und auch nach Schulschluss sowie in den Schulferien stattfinden. Entsprechend wurde das bestehende Programm an freiwilligen Sportkursen ausgebaut und in den Schulferien werden attraktive, polysportive Sportkurse durchgeführt. Ein spezielles Augenmerk gilt den Kindergärten, wo sich alle Schüler/-innen mindestens zwei Stunden zusätzlich bewegen sollen. Zentrales Anliegen bildet zudem die Sport-Weiterbildung der Kindergärtnerinnen und Klassenlehrpersonen, welche neben den Sportlehrpersonen Turnen unterrichten. Durch das Anlegen eines Velo-Parcours auf dem Pausenplatz Dorf/Feld sollen die Fahrrad-Kompetenzen der Schüler/-innen gesteigert und ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden. Schliesslich wird es jedes Jahr eine Broschüre geben, die das attraktive Sportprogramm der Schule Kloten den Schülern und Schülerinnen und den Eltern übersichtlich näher bringt. Mit den Elternräten zusammen wird die Sportkoordination die Themen "gesunde Ernährung" und "Schulweg aus eigener Kraft" bearbeiten. Gerade bei diesen beiden Punkten liegt ein grosses Potenzial, welches sinnvollerweise über das Elternhaus erschlossen werden kann.

Neben den vielen positiven Erfahrungen musste festgestellt werden, dass auf Seiten der Schüler/-innen praktisch keine Nachfrage nach "Sport über Mittag" besteht – darum wird dieses Angebot nicht in den regulären Schulbetrieb überführt.

Auf der Basis der Auswertung der Pilotprojekte wurde der Schulbehörde beantragt, das Pilotprojekt zu beenden und diejenigen Angebote, die sich bewährt haben, in den regulären Schulbetrieb überzuführen. Um den laufenden Betrieb dieser nachhaltigen Massnahmen zu gewährleisten, hat die Schulbehörde die dafür notwendigen, wiederkehrenden Ausgaben in der Höhe von 12'000 Franken bewilligt.