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Meldepflicht für Hunde

26. Januar 2017
Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund ab dem Alter von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank von AMICUS AG zu registrieren.

Anmeldung/Mutation

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anmelden. Die Erstkennzeichnung und die Registrierung der Tiere müssen anschliessend innerhalb der obgenannten Frist über einen Tierarzt erfolgen. Allfällige Mutationen über den Tierhalter (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel) sind ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde mitzuteilen. Mutationen inkl. Todesfälle der Hunde sind direkt der AMICUS AG (www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) oder dem Tierarzt zu melden.

Tiere, die erst nach dem 31. März drei Monate alt werden oder solche, die erst nach diesem Zeitpunkt in Besitz gelangen, sind bei Erreichung des abgabepflichtigen Alters, beziehungsweise nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und die Steuer ist direkt zu begleichen. Dies gilt auch für Neuzuzüger.

Die Hunde sind nicht mitzubringen. Wir bitten Sie jedoch, den Hundepass sowie die Bestätigung der geforderten Kurse vorzuweisen. Der bisher obligatorische Sachkundenachweis SKN wurde per 01. Januar 2017 aufgehoben. Hundebesitzer von grossen oder massigen Hunden (Rassentyp I) sind nach wie vor verpflichtet eine Grundausbildung (Welpen-, Junghunde- oder Erziehungskurs) zu absolvieren.

Achtung: Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter www.veta.zh.ch.

Abmeldung

Einwohner die im Jahr 2016 einen Hund bezeichnen liessen, ihn aber dieses Jahr nicht mehr besitzen, werden gebeten, die Einwohnerkontrolle bis zum 31. März 2017 darüber schriftlich unter: einwohnerkontrol-le@kloten.ch oder telefonisch unter Tel. 044 815 12 10 zu informieren.

Gebühren

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Eigentümers einbezahlt werden. Die Einwohnerkontrolle wird Ihnen Ende Januar 2017 eine Rechnung zuschicken.

Ab 1. Januar 2010 trat das neue Hundegesetz in Kraft. Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken verfügen. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, muss nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen auch über die obligatorischen Sachkundenachweise und Erziehungskurse finden sie unter www.veta.zh.ch oder wenden Sie sich direkt an unsere Fachperson bei der Stadtpolizei: karin.schaub@kloten.ch.

Ausserdem können Sie Ihren Hund auch schriftlich an- und abmelden. Die Formulare dazu finden Sie unter www.kloten.ch/hundebezeichnung