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Steuererklärung: Abgabefrist

9. März 2017
Die Steuererklärung 2016 ist bis zum 31. März 2017 einzureichen. Viele Steuerpflichtige haben die Steuerer-klärung bereits eingereicht. Vielen Dank dafür. Wenn Sie aus wichtigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, füllen Sie bitte unter www.kloten.ch/steueramt den Online-Dienst „Steuern: Fristerstreckung“ aus. Damit haben Sie die Fristverlängerung eingetragen und Sie können die Bestätigung ausdrucken.

Quellensteuerpflichtige, welche ihre Quellensteuerveranlagung 2016 korrigieren lassen wollen, haben das entsprechende Korrekturformular bis spätestens 31. März 2017 einzureichen.

Es ist zu beachten, dass die Steuerrechnung 2017 bereits im Mai wieder versandt wird. Es ist hilfreich, wenn der Betrag frühzeitig in das Budget eingeplant wird, denn dadurch profitiert man vom kleinen Ausgleichszins.