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Information des Steueramts zur provisorischen Rechnung 2017

22. Juni 2017
Wie jedes Jahr versendete das Steueramt bis Ende Mai die provisorische Steuerrechnung für das neue Steuerjahr. Hier folgen einige Informationen zur provisorischen Rechnung 2017.

Grundsätzlich ist die Steuerrechnung des laufenden Jahres per Ende September fällig. Um diesen Zahlungstermin einhalten zu können, liegen der provisorischen Rechnung 2017 drei Einzahlungsscheine bei. Wird je ein Drittel des Steuerbetrages per Ende Juni, September und Dezember bezahlt, so wird das Fälligkeitsdatum eingehalten. Sollte die provisorische Steuerrechnung 2017 nicht vollständig oder nach dem 30. September 2017 bezahlt werden, so wird ein Ausgleichszins fällig. Dieser wird mit der Schlussrechnung eingefordert. Mit der Schlussrechnung wird der definitive Steuerbetrag in Rechnung gestellt. Alle bis dahin geleisteten Zahlungen werden an diese angerechnet. Die Schlussrechnung enthält somit die Differenz zwischen geschuldetem Steuerbetrag und allen bisherigen Zahlungen.

Da die provisorische Rechnung 2017 auf den Daten früherer Steuerjahre basiert, sind Abweichungen zum effektiven Einkommen und Vermögen 2017 wahrscheinlich. Solange diese Differenzen weniger als 3‘000 Franken Einkommen oder 100‘000 Franken Vermögen betreffen, ist keine Korrektur der provisorischen Rechnung 2017 notwendig. Sollte die Differenz jedoch grösser sein, so erstellt das Steueramt gerne eine angepasste, neue Steuerrechnung. Dazu rufen Sie das Steueramt Kloten an, 044 815 12 20, oder retournieren das der provisorischen Steuerrechnung beiliegende Formular per Mail, steueramt@kloten.ch, oder Fax, 044 815 12 74. Um den mutmasslichen Steuerbetrag 2017 einfacher kontrollieren zu können, vergleicht man das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss Steuererklärungsformular 2016 mit jenem der provisorischen Rechnung 2017. Weitere Fragen beantworten die Wegleitung 2016 oder die Mitarbeiter des Steueramts Kloten