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Inhalt

Feuerwerk abfeuern verboten

31. Juli 2018

Aufgrund von Anfragen von Anwohnern, wird die Meldung zum allgemeinen Feuerverbot nochmals publiziert. Das allgemeine Feuerverbot beinhaltet folgende Regelungen:

  • Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Ein­weggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen)
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.

  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

  • Keine Höhenfeuer abbrennen.

  • Keine Fackeln anzünden.

  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.

Lesen Sie die ganze Medienmitteilung hier.