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Inhalt

Verkehrskonzept SWISS Arena – Eishockey-Saison 2018/19

30. August 2018

Auch dieses Jahr werden verkehrspolizeiliche Massnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner in den benachbarten Quartieren der SWISS Arena umgesetzt.

Um den Anwohnern rund um das Zentrum Schluefweg sowie der SWISS Arena etwas mehr Ruhe zu gönnen und weiterhin zu gewährleisten, indem diese ihre Fahrzeuge auf ihren privaten oder öffentlichen Parkplätzen ordnungsgemäss parkieren können, werden gemäss Plan die Quartiere um das Zentrum Schluefweg vom Verkehrsdienst abgesperrt.

Das Verkehrskonzept stützt sich darauf, dass frühzeitig vor Spielbeginn die Zufahrtsstrassen zu den Quartieren durch den Verkehrsdienst abgesperrt werden. Die Zufahrt während dem temporären Fahrverbot wird nur den Fahrzeuglenkenden gestattet, welche eine Dauer-Parkkarte der Zone B oder eine spezielle Berechtigungskarte vorweisen können. Anwohner, die keine Parkkarte der Zone B besitzen, da sie einen Garagen- oder Privatparkplatz haben, können kostenlos eine Zufahrtsbewilligung beziehen. Die Bewilligung wird auf Gesuch hin (mündlich oder schriftlich) erteilt, wobei folgende Bedingungen nachweisbar erfüllt sein müssen:

  • Wohnort im betroffenen Quartier
  • Privater Parkplatz / Garagenplatz

Abgabestelle Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten

Mitzubringen Fahrzeugausweis Nachweis Privatparkplatz / Garage (z.B. Mietvertrag)

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Dienstag 08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Mittwoch 08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Donnerstag 13.30-18.30 Uhr

Freitag 08.00-12.30 Uhr

Anwohner, welche nicht über einen privaten Parkplatz verfügen, haben keinen Anspruch auf eine Zufahrtsbewilligung während dem temporären Fahrverbot.

Die Zufahrtsbewilligung wird nur Anwohnern abgegeben, welche bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, im betroffenen Quartier wohnen und für die auf sie lautenden leichten Motorwagen. Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild ausgestellt.

Anwohner, welche bereits im Besitz einer Spezialbewilligung 2015 – 2018 sind, müssen die Karte bis spätestens 17. Dezember 2018 gegen eine aktuelle und neue Karte eintauschen (bitte Fahrzeugausweis mitbringen). Die Karte 2015 - 2018 ist ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr gültig.

Diese Dienstleistung bringt den Anwohnern der betroffenen Quartiere an den Matchabenden grosse Erleichterung. Die Massnahmen bringen jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile: An den Matchabenden haben z.B. motorisierte Besucher der Anwohner ca. zwei Stunden vor Spielbeginn keine Zufahrt mehr zum Quartier und müssen ihre Autos anderweitig parkieren. Die Abteilung Sicherheit ist aber überzeugt, dass mit diesem Regime der Suchverkehr und Lärm reduziert wird und für die Anwohner die Vorteile des Verkehrskonzepts überwiegen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit, Tel. 044 815 14 31 oder sicherheit@kloten.ch

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