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Pflanzenrückschnitt an öffentlichen Strassen und Wegen

27. September 2018

Der Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Fusswegen dient der Verkehrssicherheit. Schneiden Sie die Pflanzen bis spätestens Ende Oktober zurück.

Bessere Übersicht bedeutet mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Sowohl für Motorfahrzeuge, wie auch für Velofahrer und Fussgänger, im Speziellen für Schulkinder. Durch zu gross gewachsene Hecken und Sträucher sowie in den Lichtraum hineinragende Äste kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und daraus resultierend zu gefährlichen Situationen. Zudem erschweren diese Hindernisse Einsätze von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Sanität. Auch der Strassenunterhalt kann seine Aufgaben, wie beispielsweise die Reinigung oder der Winterdienst, nicht effizient ausführen.

Beim Pflanzenrückschnitt ist folgendes zu beachten:

  • Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, sowie Grünhecken, Sträucher und Stauden haben über der Strasse einen Lichtraum von 4.50m Höhe zu wahren, bei Fusswegen reicht ein Lichtraumprofil von 2.50m.
  • Dies gilt auch für private Strassen und Gehwege.
  • Morsche oder dürre Bäume und Äste sind aus Sicherheitsgründen vorbeugend zu beseitigen – Werkeigentümerhaftung.
  • Im Sichtbereich von Einmündungen, Kurven innenseitig und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf einer Höhe von 80cm ab Oberkante Fahrbahn zurückzuschneiden.
  • Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
  • Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen und Geäst verdeckt sein.
  • Hydranten sind freizuschneiden, das heisst links und rechts der Zapfstellen mindestens 50cm Platz freihalten.

Die Pflanzen im Lichtraumprofil und im Sichtbereich müssen bis spätestens Ende Oktober 2018 zurückgeschnitten sein.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

Pflanzenrückschnitt