Ausnahmegesuch für Treppenaufgang genehmigt - Holbergstrasse 1Der Stadtrat hat eine Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines Glasgebäudes beim Treppenaufgang zur Dachterasse erteilt. Die Terrasse ist ausschliesslich für Hotel- und Seminargäste gedacht. Die Bauherrschaft begründet das Ausnahmegesuch damit, dass der Treppenaufgang auf die Terrasse einen repräsentativen Eindruck machen soll. Die genehmigte Höhe überschreitet den Gestaltungsplan um 1.09 Meter. Die genehmigten Höhen der kantonalen Meldestelle Zonenschutz werden weiterhin eingehalten. Datum der Neuigkeit 6. Dez. 2018
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