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Grabräumung 2010

Für folgende Gräber im Friedhof Chloos (Bestattungsjahre 1988 und 1989) ist die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen:

 


  •                  Erdbestattungsreihengräber 576 bis 636 (Feld B)
  •                  Urnenreihengräber 554 bis 592 (Feld D)
  •                  Kinderreihengräber 030 bis 032 (Feld P)

 

Gestützt auf § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen vom 7. März 1963 sowie Art. 27 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Kloten vom
  1. Januar 2005 hat der Stadtrat Kloten am 25. Mai 2010 die Aufhebung dieser Gräber beschlossen. Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden. Die verfügungsberechtigten Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis

27. August 2010

abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgen die Arbeiten durch das Friedhofpersonal. Über das zurückgelassene Material wird unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Grabfelder werden mit Rasen angesät und verbleiben als Ruhestätten im Areal des Friedhofs.

 

Bestattungsamt Kloten
Friedhofvorsteherschaft


Datum der Neuigkeit 17. Juni 2010
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