
BaugebührenverordnungDer Stadtrat Kloten hat am 6. September 2011 die bisherige Baugebührenverordnung vom 7. März 2000 aufgehoben und neu festgesetzt. Die Änderung tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. Die entsprechende Baugebührenverordnung liegt während 30 Tagen, vom Tage der Ausschreibung an gerechnet, im Sekretariat Baupolizei, Büro 710, 7. Stock des Stadthauses Kloten, Kirchgasse 7, zur Einsicht auf.Gegen diese Baugebührenverordnung kann innert 30 Tagen, ab dem ersten Auflagetag an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind ebenfalls beizulegen oder genau zu bezeichnen. Baukommission der Stadt Kloten Datum der Neuigkeit 15. Sept. 2011
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