
Plangenehmigung StarkstromanlagenÖffentliche Planauflage für Photovoltaikanlage Unterwerk Balsberg, Flughofstrasse 100, 8302 Kloten (S-154821) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnte Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchunterlagen liegen vom 23.09.2011 bis 24.10.2011 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf Datum der Neuigkeit 22. Sept. 2011
|
Kirchgasse 7, CH-8302 Kloten
Telefon: +41 (0)44 815 11 11
E-Mail: info@kloten.ch