
Öffentliche Auflage "The Circle"
Kloten. Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG Weitere Informationen zu den geplanten Nutzungsmodulen können der Homepage www.thecircle.ch entnommen werden. I. Im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 Abs. 3 PBG werden vom 28. Oktober 2011 bis 17. November 2011 (20 Tage) öffentlich aufgelegt:
Das Projekt ist, soweit sicherheitstechnisch möglich und sinnvoll, vor Ort ausgesteckt. Drei Infotafeln informieren ergänzend die Bauvisiere. Zusätzlich kann ein Modell der Überbauung im Stadthaus Kloten (Bausekretariat) eingesehen werden. II. Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten im Stadthaus Kloten, Kirchgasse 7, Sekretariat Baupolizei, 7. Stock, Büro 710, statt. III. Während der Auflagefrist können zur Vorlage Einwendungen im Sinne von Art. 15 UVPV und § 315 PBG erhoben werden. Die Einwendungen haben einen Antrag sowie dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis am letzten Tag der Auflagefrist (Datum des Poststempels) der Stadt Kloten, Baupolizei, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, einzureichen. IV. Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefrist (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, kann gegen den baurechtlichen Entscheid nicht mehr rekurrieren (Verwirkung). Datum der Neuigkeit 27. Okt. 2011
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Telefon: +41 (0)44 815 11 11
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