
Genehmigung Gestaltungsplan KirchgasseNutzungsplanung, Genehmigung des Privaten Gestaltungsplans „Kirchgasse 21 und 23“ durch den Grossen Gemeinderat Kloten. Der Grosse Gemeinderat Kloten hat am 8. November 2011 den Privaten Gestaltungsplan "Kirchgasse 21 + 23" gestützt auf § 85 f. PBG als allgemeinverbindlich erklärt und genehmigt. Der Gestaltungsplan betrifft die Grundstücke Kat.-Nrn. 103, 104 und 2483. Gleichzeitig wurde der Bericht zu den Einwendungen genehmigt und vom erläuternden Bericht Kenntnis genommen.Die genehmigten Unterlagen liegen vom 17. November 2011 an im Bausekretariat Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten (7. Stock), zur Einsicht auf. Gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Datum der Neuigkeit 18. Nov. 2011
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