
Änderung Bau- und Zonenordnung "Golfplatz Augwil“Genehmigung durch den Grossen Gemeinderat Der Grosse Gemeinderat Kloten hat am 6. Dezember 2011 die Änderung der Bau- und Zonenordnung betreffend der Grundstücke Kat.-Nrn. 5073, 5076 und 5077 genehmigt. Gleichzeitig wurde der Bericht zu den Einwendungen genehmigt und vom erläuternden Bericht Kenntnis genommen.Die genehmigten Unterlagen liegen vom 8. Dezember 2011 an im Bausekretariat Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten (7. Stock), zur Einsicht auf. Gegen den Beschluss des Grossen Gemein-derates kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht IV des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Datum der Neuigkeit 8. Dez. 2011
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