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Inhalt

Pflanzenrückschnitt und Sichtbereiche

Der Fussgänger/innen- und Fahrzeugverkehr wird an Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, vielfach durch Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert und die Verkehrsübersicht bei Einmündungen und Kreuzungen verschlechtert. Für die Herstellung des gesetzlichen Zustandes gemäss dem Merkblatt für den Pflanzenrückschnitt zeigen sich alle
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selbst verantwortlich.

Die Gemeindebehörden behalten sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen auf Kosten der Säumigen zu treffen.

Der Grundeigentümer oder Bewirtschafter kann die Grenze des Sichtbereichs bei Gemeindestrassen durch die örtliche Baubehörde der Stadt Kloten, bei Staatsstrassen durch den Kreisingenieur des Kantonalen Tiefbauamtes unentgeltlich bestimmen lassen.

Stadt Kloten, Tiefbau/Unterhalt + Forst, Tel. 044 815 17 47
Staatsstrassen, Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, UB 1, 043 257 91 10

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