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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Dorfstrasse 58

Inhalt

Anmeldung/Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in der Flughafenstadt! Wir bitte Sie den Zuzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

 

Anmeldung/Zuzug eins Schweizer/einer Schweizerin

Die Anmeldung kann Online über eUmzugZH ausgeführt werden.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person:
    • über den Onlineschalter (eUmzug)              CHF 30.--
    • am Schalter                                                      CHF 40.--

 

Die Anmeldung aus dem Ausland kann in jedem Fall nur persönlich am Schalter erfolgen.

 

Anmeldung/Zuzug aller anderen Staatsangehörigen innerhalb der Schweiz

Personen die einem EG/EFTA Staat angehören, können den Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde über eUmzugZH melden.

Drittstaatangehörige können den Zuzug innerhalb des Kanton Zürichs Online über eUmzugZH melden. Für die Anmeldung aus einem anderen Kanton ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person:
    • über den Onlineschalter (eUmzug)              CHF 30.--
    • am Schalter                                                      CHF 40.--
    • zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren

 

Ausländerrechtliche Gebühren EG/EFTA

  Zuzug innerhalb des Kanton Zürich Zuzug aus einem anderen Kanton
Kinder  CHF 20.--  CHF 30.--
Erwachsene  CHF 30.--  CHF 40.--

 

Ausländerrechtliche Gebühren Drittstaatangehörige

  Zuzug innerhalb des Kanton Zürich Zuzug aus einem anderen Kanton
Kinder  CHF 30.--  CHF 87.--
Erwachsene  CHF 30.--  CHF 142.--

 

 

Anmeldung aller anderen Staatsangehörigen aus dem Ausland

Die Anmeldung aus dem Ausland kann in jedem Fall nur persönlich am Schalter erfolgen.

 

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder, kann auch nachgereicht werden)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
  • Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsene Person, zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren

Der Antrag auf den Ausländerausweis und den Termin für die Biometrie-Erfassung werden am Schalter ausgefüllt und vereinbart.

 

Ausländerrechtliche Gebühren Anmeldung aus dem Ausland

  EG/EFTA Drittstaatangehörige
Kinder  CHF 35.--  CHF 87.--
Erwachsene  CHF 70.--  CHF 142.--

 

 

Obligatorische Krankenversicherungspflicht

Detaillierte Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung KVG finden Sie in der Broschüre unter den Dokumenten.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Über die Befreiung im Einzelfall entscheidet die SVA Zürich. Das Gesuch um Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz kann direkt online bei der SVA Zürich eingereicht werden, sofern eine Versicherung im Ausland besteht:

GESUCH EINREICHEN: https://www.eadminportal.ch/svazh/ekvg/ekvg/form/#/wizard

 

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte