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Inhalt

Zivilschutz periodische Schutzraumkontrolle

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Die Hauseigentümer/innen sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten; in den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Das Team PSK kontrolliert periodisch den Zustand der Schutzräume, es dient somit der Werterhaltung bestehender Infrastruktur.

Schutzräume sind in Qualitätsgruppen (A, B, C) eingeteilt. Sie dürfen - unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - zu privaten Zwecken genutzt werden, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Alle Schutzräume der Qualitätsgruppe A sind mindestens einmal pro sechs Jahre zu kontrollieren. Vor einer Kontrolle sind vom Hauseigentümer oder der Hauseigentümerin Vorbereitungsarbeiten zu treffen.

Vorbereitungsarbeiten

Kellerabteile im Schutzraum, in welchen die Aggregate sowie Notausstiege sich befinden, sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, müssen zugänglich sein.

Die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können. Allfällig wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.

Die Dichtungen an den Fensterdeckeln und Türen sind sauber und eingesetzt.

Für die Notausstiege mit Splitterschutz sind die Betonlamellen im Schutzraum bereit zu stellen.

Zur Prüfung der Ventilationsaggregate muss die Kurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.

Wir bitten Sie, die Lüftungsaggregate regelmässig für kurze Zeit in Betrieb zu nehmen, damit Sie sich selber von der Funktionstüchtigkeit der Aggregate überzeugen können und diese nicht bis zur nächsten offiziellen Kontrolle festsitzen.

Termine und Kosten

Kontrollen werden 2 Monate vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos.

Kann der Schutzraum infolge irgendwelcher Behinderungen nicht kontrolliert werden, gehen die Kosten der Nachkontrollen zu Lasten des Hauseigentümers.

Für Terminverschiebungen wenden Sie sich bitte 30 Tage vor dem Kontrolltermin an den/die Schutzraumkontrolleur/in der Gemeinde:

Beat Brülhart, Tel. 044 815 14 28
E-Mail: psk.zsohw@kloten.ch

Für die gute Vorbereitung des Schutzraumes sind wir dankbar. 

Empfehlungen für den Unterhalt:

Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen

Video Unterhalt Schutzräume

Periodische Schutzraumkontrolle Kanton Zürich

  • Erläuterungen zur Durchführung
  • Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle

Periodische Schutzraumkontrolle Kanton Zürich

Schutzbauten Werterhaltung

Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz: Schutzbauten Werterhaltung

Aufhebung bestehender Schutzräume oder baulicher Umbau

Sollten bestehende Schutzräume ein Umbauvorhaben verunmöglichen oder stark erschweren, kann dem Kontrollorgan für die Schutzbauten ihrer Gemeinde ein Aufhebungsgesuch gestellt werden. Das Kontrollorgan leitet das Gesuch der Fachstelle Schutzbau des AMZ weiter.

 

Zugehörige Objekte