Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Veranstaltungen: Gesuch

Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen

Bei der Organisation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Das Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen.

Bewilligung erforderlich?
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald

  • öffentlicher Grund benutzt wird,
  • im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.


Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Klären Sie deshalb frühzeitig ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.

Frühzeitig und umsichtig planen lohnt sich
Eine Veranstaltung muss frühzeitig und umsichtig geplant werden. Die Lage oder Art der Veranstaltung kann zu verschiedenen Bewilligungen führen, welche eingeholt werden müssen. Bei Veranstaltungen in oder in der Nähe von sensiblen Gebieten (z. B. Wald, Naturschutzgebiet, Uferbereiche von Gewässer) lohnt es sich im Vorfeld abzuklären, ob eine Veranstaltung überhaupt durchführbar ist und falls ja, welche Einschränkungen es gibt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Tel. 044 815 14 22, sicherheit@kloten.ch

Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak

Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige und es verbietet den Verkauf von Spirituosen (Schnaps), Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Restaurants, Bars und alle anderen Verkaufsstellen müssen gut sichtbare Schilder/Plakate mit diesen Jugendschutzgesetzen anbringen.

Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Abteilung Sicherheit finden Sie hier.

Das entsprechende Formular ist im Online-Schalter zu finden.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Sanitätsdienste Veranstaltungen.pdf Download 0 Merkblatt Sanitätsdienste Veranstaltungen.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt