Ein Klein- und Mittelverkaufsbetrieb (mit Alkoholverkauf) benötigt ein Patent. Dieses wird nur erteilt, wenn die Räume und Einrichtungen von Gastwirtschaftsbetrieben den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen sowie arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelt es sich um einen bereits bestehenden Klein- und Mittelverkaufsbetrieb müssen der Abteilung Sicherheit mindestens 4 Wochen vor dem Patentinhaberwechsel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gesuch Klein- und Mittelverkaufsbetrieb
- Aktueller Handlungsfähigkeitsausweis (nicht älter als 3 Monate)
- Ausweiskopie
Handelt es sich um einen neuen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb müssen unter anderem frühzeitig folgende städtische Amtsstellen kontaktiert werden:
Stadt Kloten, Baupolizei
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 55
Lebensmittelkontrolle:
Kantonales Labor Zürich
Bereich Inspektorate
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel. 043 244 71 00
info@kl.zh.ch
www.kl.zh.ch
Stadt Kloten, Sicherheit
Dorfstrasse 58
8302 Kloten
Tel. 044 815 14 22
Stadt Kloten, Steueramt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 20
Das Gesuch für ein Klein- und Mittelverkaufsbetrieb ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, einzureichen.
Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak
Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige und es verbietet den Verkauf von Spirituosen (Schnaps), Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Restaurants, Bars und alle anderen Verkaufsstellen müssen gut sichtbare Schilder/Plakate mit diesen Jugendschutzgesetzen anbringen.
Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Abteilung Sicherheit finden Sie hier.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Das entsprechende Gesuchsformular kann unter Online-Dienste heruntergeladen werden.