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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Klein- und Mittelverkaufspatente

Ein Klein- und Mittelverkaufsbetrieb (mit Alkoholverkauf) benötigt ein Patent. Dieses wird nur erteilt, wenn die Räume und Einrichtungen von Gastwirtschaftsbetrieben den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen sowie arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelt es sich um einen bereits bestehenden Klein- und Mittelverkaufsbetrieb müssen der Abteilung Sicherheit mindestens 4 Wochen vor dem Patentinhaberwechsel folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gesuch Klein- und Mittelverkaufsbetrieb
  • Aktueller Handlungsfähigkeitsausweis (nicht älter als 3 Monate)
  • Ausweiskopie  

Handelt es sich um einen neuen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb müssen unter anderem frühzeitig folgende städtische Amtsstellen kontaktiert werden:

Stadt Kloten, Baupolizei
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 55

Lebensmittelkontrolle:

Kantonales Labor Zürich
Bereich Inspektorate
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel. 043 244 71 00

info@kl.zh.ch
www.kl.zh.ch


Stadt Kloten, Sicherheit
Dorfstrasse 58
8302 Kloten
Tel. 044 815 14 22

Stadt Kloten, Steueramt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 20

Das Gesuch für ein Klein- und Mittelverkaufsbetrieb ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, einzureichen.  

 

Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak

Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige und es verbietet den Verkauf von Spirituosen (Schnaps), Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Restaurants, Bars und alle anderen Verkaufsstellen müssen gut sichtbare Schilder/Plakate mit diesen Jugendschutzgesetzen anbringen.

 

Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Abteilung Sicherheit finden Sie hier.

 
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Das entsprechende Gesuchsformular kann unter Online-Dienste heruntergeladen werden.

 

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