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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Gastwirtschaftspatente

Ein Gastgewerbebetrieb benötigt ein Gastwirtschaftspatent. Dieses wird nur erteilt, wenn die Räume und Einrichtungen von Gastwirtschaftsbetrieben den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen sowie arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Handelt es sich um eine bereits bestehende Gastwirtschaft müssen der Abteilung Sicherheit mindestens 4 Wochen vor dem Patentinhaberwechsel folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • Gesuch Gastwirtschaftspatent
  • Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Aktueller Handlungsfähigkeitsausweis (nicht älter als 3 Monate)
  • Ausweiskopie

Handelt es sich um eine neue Gastwirtschaft müssen unter anderem frühzeitig folgende städtische Amtsstellen kontaktiert werden:

Stadt Kloten
Baupolizei

Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 55

Lebensmittelkontrolle

Kantonales Labor Zürich
Bereich Inspektorate
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel. 043 244 71 00

info@kl.zh.ch
www.kl.zh.ch


Stadt Kloten
Sicherheit

Dorfstrasse 58
8302 Kloten
Tel. 044 815 14 22
 

Stadt Kloten
Steueramt

Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 20


Das Gesuch für ein Gastwirtschaftspatent ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, einzureichen.
 
Gastgewerbegesetz
Rauchverbot in Gastronomiebetrieben / Fumoir
Strafregisterauszug

Das Gesuchformular für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft kann im Onlineschalter heruntergeladen werden.

Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak

Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige und es verbietet den Verkauf von Spirituosen (Schnaps), Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Restaurants, Bars und alle anderen Verkaufsstellen müssen gut sichtbare Schilder/Plakate mit diesen Jugendschutzgesetzen anbringen.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

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