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Am 1. Februar 1970 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Kloten erstmals die Mitglieder des neuen Grossen Gemeinderates (Parlament). Damit konnte der Schritt von der traditionellen Versammlungs- zur parlamentarischen Demokratie vollzogen werden. Kloten war die erste zürcherische Landgemeinde, ausser den beiden traditionellen Landstädte Dietikon und Uster, welche diese Organisationsform einführte. Mit der Einführung des Gemeindeparlamentes ist zweifelsohne eine moderne Organisationsform gewählt worden, die es erlaubt eine Gemeinde politisch zu führen, die in Verbindung mit dem Flughafen zusätzlich vielfältige und komplizierte Probleme zu meistern hat. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Organisationsform wäre in Kloten zur Zeit undenkbar. Mit der Änderung der Gemeindeordnung hat das Volk am 10. April 2005 zur Reduktion von 40 auf 32 Mitglieder des Gemeinderates zugestimmt.
| Aufgaben: | Der Gemeinderat bestimmt die Leitlinien für die Entwicklung der Stadt in dem der das Leitbild des Stadtrates genehmigt. Er bestimmt und steuert die Aufgaben der Stadt Kloten durch die Zuteilung von Ressourcen. Er übt die Aufsicht über die Organe der Stadt aus. |
| Kompetenzen: | Der Gemeinderat hat unter anderem folgende Befugnisse: Die Genehmigung des Leitbildes Abnahme der Geschäftsberichte Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vereinbarungen mit anderen Gemeinden, sofern diese die Kompetenz des Stadtrates überschreiten Die Behandlung von Geschäften, welche Behörden dem Gemeinderat vorlegen Beschluss des Voranschlages Abnahme der Jahresrechnung usw. Alle Befugnisse sind in der Gemeindeordnung geregelt. |
| Voraussetzungen: | Die Parlamentssitzungen sind öffentlich. |
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