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Darf man Kosten für die Kinderkrippe abziehen?Nach oben
Diese Kosten können als "Abzug für fremdbetreute Kinder" geltend gemacht werden, jedoch müssen die Voraussetzungen für diesen Abzug beachtet werden. Diese sind in der Wegleitung unter der Ziffer 24.3 zu finden. Bei den Staats- und Gemeindesteuern beträgt der maximale Abzug Fr. 3'000.-- pro Kind und Jahr, jedoch ist bei der Bundessteuer kein Abzug möglich.
Darf man Kosten für einen Sprachaufenthalt als Weiterbildung abziehen?Nach oben
Schulkosten, Kursmaterial usw. sind abzugsberechtigt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind für die Dauer der Schule abzugsberechtigt. Wenn eine Reise nicht nur für Weiterbildungszwecke sondern auch für Ferien unternommen wurde, so ist der Flug anteilsmässig zur Schuldauer abzugsberechtigt.
Folgen von Zivilstandsänderungen auf SteuernNach oben
Informationen zu diesem finden unter diesem Link
Gibt es die Wegleitung auch in Fremdsprachen?Nach oben
Nein, hilfreiche Informationen in Fremdsprachen finden Sie jedoch unter www.swiss-tax.ch
Ich bin dieses Jahr in die Stadt Kloten zugezogen. Damit ich mein persönliches Budget erstellen kann, möchte ich wissen, wo und wie viel ich für dieses Jahr bezahlen muss.Nach oben
Um diese Frage beantworten zu können, ist zu unterscheiden, woher der Zuzug erfolgte. Nachfolgend sind die für die Staats- und Gemeindesteuern wesentlichen Zuzugsfälle aufgeführt.

Zuzug aus einer anderen zürcherischen Gemeinde:

-Für den Steuerbezug und die Gutschrift der Verrechnungssteuerfälligkeiten des Zuzugsjahres ist die bisherige zürcherische Wohngemeinde zuständig.

-Die Steuerrechnung ist für die ganze Steuerperiode des Zuzugsjahres in der bisherigen Wohngemeinde zu bezahlen.

Zuzug aus einem anderen Kanton:

-Die Steuerpflicht im Kanton Zürich beginnt bereits ab 01.01. des Zuzugsjahres. Die Steuerpflicht im Wegzugskanton endet rückwirkend auf das Ende der Steuerperiode des Vorjahres.

-Das Steueramt der Stadt Kloten wird Ihnen für das Zuzugsjahr eine ganze Jahressteuer in Form einer Zahlungsempfehlung in Rechnung stellen.

Zuzug aus dem Ausland:

-Die Steuerpflicht im Kanton Zürich beginnt ab dem Zuzugsdatum.

-Das Steueramt der Stadt Kloten wird Ihnen für die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht eine provisorische Rechnung in Form einer Zahlungsempfehlung zustellen.
Ich war das ganze Jahr arbeitslos und habe Taggelder bezogen. Mein Ehepartner hat gearbeitet. Kann ich den Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten geltend machen?Nach oben
Ja. Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten kann geltend gemacht werden, wenn anstelle des Erwerbseinkommen Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosenversicherung oder Mutterschaftsgeld deklariert wird.
Ich werde dieses Jahr meinen Wohnsitz wechseln. Wird der Steuerbetrag bis zum Wegzugsdatum berechnet oder muss ich die mutmassliche Jahressteuer gemäss zugestellter Zahlungsempfehlung begleichen?Nach oben
Vorab ist zu klären, wohin der Wegzug erfolgt. Nachfolgend sind die für die Staats- und Gemeindesteuern relevanten Wegzugsfälle aufgeführt:

Wegzug in eine andere zürcherische Gemeinde:

Für die laufende Steuerperiode (d.h. bis zum 31. Dezember) ist das Steueramt der Stadt Kloten zuständig. Die Steuern sind dem Steueramt der Stadt Kloten gemäss Zahlungsempfehlung zu überweisen. Die Gutschrift der Verrechnungssteuern (Fälligkeiten des Wegzugjahres) erfolgt ebenfalls durch das Steueramt der Stadt Kloten. Die entsprechende Steuererklärung für die aktuelle Steuerperiode wird Ihnen im folgenden Kalenderjahr durch das Steueramt der Stadt Kloten zugestellt.


Wegzug in einen anderen Kanton:

Die Steuerpflicht endet im Kanton Zürich rückwirkend auf das Ende der Steuerperiode des Vorjahres. Bereits geleistete Zahlungen für die Steuerperiode des Wegzugsjahres und allfällig gutgeschriebene Verrechnungssteuer (Fälligkeiten des Vorjahres) werden Ihnen mit Zins zurückerstattet, sofern für sämtliche Vorperioden die Schlussrechnung erstellt wurde und keine alten Steuerausstände mehr bestehen. Die Steuererklärung für das Wegzugsjahr wird Ihnen im folgenden Kalenderjahr durch den Zuzugskanton zugestellt.


Wegzug ins Ausland:

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Stadt Kloten, und gleichzeitig werden sämtliche Steuern zur Zahlung fällig. Durch eine frühzeitige, direkte Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Steuerabteilung des Steueramtes der Stadt Kloten können die steuerlichen Formalitäten auf Sie persönlich abgestimmt und optimiert werden.


Welche Unterlagen benötigt das Steueramt von Ihnen?

Für die Einkommensdeklaration:

  • Lohnausweise des laufenden Jahres bis zum Wegzugsdatum
(mindestens die entsprechenden lückenlosen Lohnabrechnungen).

  • AHV/IV-Auszahlungsbelege

  • Rentenbescheinigungen

  • Belege über ausbezahlte Taggelder (z.B. Arbeitslosengelder)

  • Bei Liegenschaftenbesitz: Entsprechende Liegenschaftenblätter


Alle Belege über weiteres erzieltes Einkommen

Zusätzlich für die Rückforderung der Verrechnungssteuer:

  • Belege über die bis zum Datum des Wegzugs ausbezahlten Dividenden und / oder Zinsen
Belege über saldierte Spar-, Privat-, Salär-, Kontokorrent- oder Postkonti

Für die Vermögensdeklaration:

  • Hat sich Ihr Vermögen bis zum Datum des Wegzugs nicht erheblich verändert, werden wir der Deklaration den Vermögensstand per 31.12. des Vorjahres zugrunde legen. Ansonsten benötigen wir die relevanten Belege.

Bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus Vorsorge
(2. oder 3. Säule a):

  • Austrittsabrechnung der Vorsorgeeinrichtung über die Höhe der ausbezahlten Kapitalleistung oder

  • mindestens letzter Versicherungsausweis.

Wann muss ein Vertreter bestimmt werden?

Ein bevollmächtigter Steuervertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn

  • die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland vorgenommen werden kann,

  • weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in Kloten besteht (z.B. Liegenschaftenbesitz),

  • es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt
In welcher Höhe ist die AHV-Rente steuerbar?Nach oben
Seit dem 01.01.1999 sind die AHV-Renten zu 100% steuerbar.
In welcher Höhe ist die Pension steuerbar?Nach oben
Rentenbeginn vor 2002:
80% wenn die Einzahlungen für die Rente schon vor dem 01.01.1987 zu laufen begannen und der/die Versicherte mind. 20% der gesmaten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat.

80% wenn die Einzahlungen für die Rente zwar nach dem 01.01.1987 zu laufen begannen, das Vorsorgeverhältnis aber am 31.12.1985 schon bestand und der/die Versicherte mind. 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat.

Alle anderen Fälle sind zu 100% steuerpflichtig.
Individuelle PrämienverbilligungNach oben
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämienverbilligung IPV ist Bestandteil des Krankenversicherungsgesetzes und wird im Vollzug zum Krankenversicherungsgesetz geregelt.


IPV 2007

Anspruchsberechtigt sind Personen, welche am 1. Januar 2006 in Kloten Wohnsitz hatten und deren dem Steueramt letztbekannten definitiven Steuerfaktoren per Stichtag 1. Januar 2006 die Anspruchslimite nicht überschreiten.
Weichen die aktuellen Steuerfaktoren um 30% und mehr von den am Stichtag ermittelten Steuerfaktoren ab, und liegt das steuerbare Gesamtvermögen unter der Berechtigungsgrenze, kann bei der Gemeinde ein Gesuch um Ausrichtung der Prämienverbilligung eingereicht werden.

Limite für die Anspruchsberechtigung 2007

Grundtarif GT

für Ledige, getrennt Lebende, Geschiedene, Verwitwete, ohne Kinder

Steuerbares Einkommen: Fr. 36'000
Steuerbares Vermögen: Fr. 300'000

für Quellenbesteuerte darf der Quellensteuerabzug Fr. 3'170 nicht übersteigen.

Verheiratetentarif VT

für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben.

Steuerbares Einkommen: Fr. 47'500
Steuerbares Vermögen: Fr. 300'000

für Quellenbesteuerte darf der Quellensteuerabzug Fr. 3'690 nicht übersteigen.
Kann man die Auslagen für die Stellensuche unter den Berufsauslagen geltend machen?Nach oben
Nein, wenn Sie jedoch ein Erwerbseinkommen oder ein Erwerbsersatzeinkommen (ALV) in der Steuererklärung deklarieren, dann können Sie den Pauschalabzug für übrige Berufsauslagen geltend machen.
Können Auslagen für Berufskleider geltend gemacht werden?Nach oben
Reine Arbeitskleider (Überkleider usw.) für die der/die Pflichtige selber aufkommt, gibt es den Pauschalabzug unter "Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten". 3% vom Nettolohn II, mind. Fr 1'900.-- und max. Fr. 3'800.--. Übersteigen die Ausgaben die festgesetzte Pauschale, so können diese vollumfänglich geltend gemacht werden, jedoch müssen die Ausgaben anhand einer Aufstellung und mittels Belegen nachgewiesen werden können.
Können Unterhalts- und Verwaltungskosten den Eigenmietwert übersteigen?Nach oben
Ja. Es können die gesamten Unterhalts- und Verwaltungskosten zum Abzug gebracht werden. Auch dann, wenn sie den Eigenmietwert übersteigen.
Muss man erhaltene Unterstützungsleistungen als Einkommen versteuern?Nach oben
Nein. Unterstützungsleistungen wie Pflegebeiträge, Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen, Beihilfen, Arbeitslosenhilfen und Gemeindezuschüsse, welche Bezügern von AHV-IV -und UVG-Leistungen ausgerichtet werden, sind nicht steuerbar.
Müssen Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden?Nach oben
Gewinne aus Lotterien, Tombolas und Wettbewerben sind generell steuerpflichtig. Über die genaue Art der Deklaration erteilt Ihnen das Steueramt gerne Auskunft.
Steuern im Zusammenhang mit dem ArbeitsverhältnisNach oben
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Link
Warum muss man im Jahr 2006 die Einkünfte für das Jahr 2005 versteuern, obwohl man jetzt doch auf die Gegenwartsbemessung gewechselt hat?Nach oben
Das Steueramt erstellt anhand der eingereichten Zahlen eine definitive Schlussrechnung für die Steuern 2005, gleichzeitig werden diese Zahlen für die provisorische Steuerrechnung 2006 verwendet.
Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und SteuertarifeNach oben
Informationen über Sozialabzüge und Steuertarife findet man auf der Homepage des Kantons Zürich.
Welche Konsequenzen entstehen, wenn man keine Steuererklärung einreicht?Nach oben
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtmässigem Ermessen eingeschätzt. Ausserdem droht eine Busse von bis zu Fr. 1'000.--
Weshalb kann man bei der provisorischen Steuerrechnung 2006 kein Skonto abziehen?Nach oben
Seit Einführung des neuen Steuergesetzes 1999 gilt ein neues Zinssystem. Alle Zahlungen, die bis zum 30. September 2006 geleistet werden, werden zu Ihren Gunsten mit 2% verzinst. Bei Zahlungen, die nach dem 30. September 2006 bei dem Steueramt eintreffen, wird Zins belastet.
Durch diese Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.
Wie bei einem Todesfall vorzugenen istNach oben
Erben

Nachdem Sie beim Zivilstandsamt den Todesfall gemeldet haben, erhalten wir eine Kopie des Sterberapportes. Aufgrund dieser Angaben werden wir das weitere Prozedere im Zusammenhang mit der Inventaraufnahme festlegen und Ihnen schriftlich nach der Beerdigung mitteilen.

Folgende Unterlagen können Sie bereits heute schon besorgen:

  • Sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag (des ehelichen Vermögens)

  • Wenn Liegenschaften vorhanden: Grundbuchauszug, sofern keine direkten Nachkommen oder Ehepartner vorhanden sind

  • Wenn Tresorfach vorhanden: bitte nach dem Todesdatum nicht ins Tresorfach gehen, erst nach der Inventarisation.

  • Ehevertrag, Erbvertrag und Testament (wenn vorhanden)

  • Unterlagen betreffend Lebensversicherung, 3. Säule, Sterbegelder usw.

  • Aufstellung betreffend Erbvorbezüge / Schenkungen

  • Darlehensbestätigung

  • Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold usw.

  • Aufstellung der Schulden inkl. Hypotheken

  • Wertsachenversicherungspolice

  • Hausratsversicherungspolice

  • Aufstellung Eigengüter

  • Bei Selbständigen: Bilanz per Todestag

  • Bei Pensionierten: Beleg letzter AHV-/Rentenüberweisung
Nachreichen innert 30 Tagen möglich


Sollten Sie vorweg bereits Fragen haben, setzen Sie sich bitte ungeniert mit uns in Verbindung. Unter der Telefonnummer 044 815 12 25, Frau Marlise Widmer oder per Mail: marlise.widmer@kloten.ch stehen wir Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wie geht man vor, damit man nach der Lehre keine hohen Nachsteuern bezahlen muss?Nach oben
Rechnung Folgejahr:
Da die Rechnung vom Vorjahr sicher viel zu tief ausfallen würde, da das Steueramt für den provisorischen Bezug in der Regel die Zahlen vom Vorjahr verwendet, ist es sinnvoll sich schriftlich oder telefonisch mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen. Dann kann man Ihnen die provisorische Rechnung aufgrund Ihres geschätzten Einkommens erstellen, oder falls Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, zusätzliche Einzahlungsscheine zustellen.

Aktuelle Rechnung:
Auch die Rechnung vom laufenden Jahr ist evtl. zu tief, wenn Sie gleich nach der Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Sie können beim Steueramt zusätzliche Einzahlungsscheine verlangen. Mit dem Einreichen der Steuererklärung im Folgejahr wird die Rechnung dann definitiv.

Man zahlt jedes Jahr für jenes Einkommen Steuern, welches man im jeweiligen Jahr verdient hat. Die definitive Rechnung erhält man jedoch erst im Folgejahr, nachdem die Steuererklärung mit den Angaben vom vergangenen Jahr eingerichtet wurde und vom Steueramt geprüft ist. Daher ist es immer sinnvoll, sich zu melden, wenn man das Gefühl hat, die Rechnung sei zu tief oder auch zu hoch.
Wie kann man bei Zahlungsschwierigkeiten vorgehen?Nach oben
Die Finanzverwaltung ist jederzeit bereit mit Ihnen ein Zahlungsabkommen zu vereinbaren. Jedoch bittet die Finanzverwaltung Sie, sich bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei ihr zu melden. Sie bittet Sie auch zu beachten, dass bei Ratenzahlungen die Zinsen zu Ihren Lasten weiterlaufen und diese sind nach abgeschlossener Ratenzahlung noch zu überweisen.
Wie kann man die Verrechnungssteuer zurückfordern, wenn man quellensteuerpflichtig ist?Nach oben
Mittels ergänzender Veranlagung zur Quellensteuer kann die Verrechnungssteuer zurückgefordert werden. Die nötigen Formulare können im Steueramt bezogen werden.
Wie kann man Unterstützungszahlungen ins Ausland nachweisen?Nach oben
Geldzahlungen ins Ausland sind grundsätzlich anhand von Post- und Bankbelegen nachzuweisen. Aus den Belegen muss sowohl der Leistende als auch der Empfänger klar ersichtlich sein. Zudem muss ein Bedürftigkeits- oder Rentenausweis der unterstützenden Person vorhanden sein.