Die Swissair-Siedlung wurde nach dem zweiten Weltkrieg in den 1940er-Jahren gebaut. Bei der Erstellung des kommunalen Inventars der schutzwürdigen Bauten wurde die Siedlung 1982 als „B-Objekt“ (Erhalten der Struktur) aufgenommen und somit „inventarisiert“. Da im Zusammenhang mit der Revision der Bau- und Zonenordnung 2012 die Quartiererhaltungszonen flächendeckend aufgehoben wurden, setzte der Gemeinderat eine Gestaltungsplanpflicht fest, um einerseits den Schutz der Siedlung zu gewährleisten, andererseits aber auch eine sinnvolle und verträgliche Weiterentwicklung der Siedlung zu ermöglichen.
Im 2010 leitete ein Grundeigentümer aufgrund der Inventarisierung ein Provokationsverfahren (vgl. §§ 213 ff. Planungs- und Baugesetz, PBG) ein, weil ein Gebäude hätte abgerissen und neu erstellt werden sollen. Da der mit den Schutzabklärungen beauftragte Gutachter (AD&AD, Büro für Architektur, Bauforschung und Kunstgeschichte, Gutachten vom 1. November 2010) zum Schluss gelangte, dass die Siedlung unter definitiven Schutz gestellt werden müsste, wurde das Provokationsbegehren wieder zurückgezogen, so dass bis heute formell noch nicht über den Schutzstatus der Siedlung entschieden worden ist.
Mit Beschluss vom 1. Juli 2014 erteilte der Stadtrat dem Planungsbüro ewp AG und dem Architekturbüro Architekten-Kollektiv AG einen Planungskredit für die Ausarbeitung des Gestaltungsplanes. Die Zwischenergebnisse wurden dabei an verschiedenen Sitzungen mit Vertretern der Eigentümerinnen und Eigentümer besprochen. Auch fanden diverse bilaterale Besprechungen mit dem Zürcher Heimatschutz statt.
Der Gestaltungsplanentwurf wurde vom 19. Mai 2017 bis 19. Juli 2017 öffentlich aufgelegt. Parallel zur öffentlichen Auflage fand auch die kantonale Vorprüfung statt.
Am 5. Februar 2019 ersuchte ein Initiativkomitee aus Vertretern der Swissairsiedlung um amtliche Vorprüfung der kommunalen Initiative "Für eine Zukunft der ersten Swissairsiedlung von 1948". Mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 bestätigte der Stadtrat das Zustandekommen der Initiative und beschloss die Prüfung der Rechtsmässigkeit mit Antrag und Bericht an den Gemeinderat. Da die Initiative, sollte kein privater Gestaltungsplan zustande kommen, die Ausarbeitung eines öffentlichen Gestaltungsplanes ausgeschlossen und damit die bestehende Gestaltungsplanpflicht in Frage gestellt hätte, wurde die Initiative mit Beschluss des Gemeinderates vom 2. Juni 2020 als ungültig erklärt.
Am 7. Juli 2020 beschloss zudem der Gemeinderat die von der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission lancierte Motion "Erfüllung der Gestaltungsplanpflicht Swissairsiedlung" und überwies diese zur Erledigung an den Stadtrat. Am 6. April 2021 wurde dem Gemeinderat ein Zwischenbericht zu den Arbeiten am Gestaltungsplan unterbreitet und um Fristverlängerung nachgesucht. Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis und verlangte innert drei Monaten einen Ergänzungsbericht bzw. die Überweisung der Vorlage.
Um die Motion zu erfüllen, wurde der Gestaltungsplan nochmals überarbeitet und zudem zusätzliche Gespräche mit Eigentümergruppen und dem Heimatschutz geführt. Dabei standen insbesondere die Zulassung von zweigeschossigen Anbauten bei den Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäusern im Fokus. Die nun vorliegenden Bestimmungen lassen im Vergleich zum öffentlich aufgelegten Gestaltungsplan nun eine erheblich grössere Vielfalt an Anbau- und Entwicklungsmöglichkeiten zu.