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Informationen zur Steuererklärung

20. Februar 2020

Das Steueramt Kloten hat per Ende Januar 2020 die Steuererklärung 2019 versandt. Neben der Online-Steuererklärung steht ab 2020 nur noch die Download-Version Private Tax zur Verfügung:  www.steueramt.zh.ch

Verpflichtet, die Steuererklärung 2019 in Kloten einzureichen, sind alle volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner, welche am 31. Dezember 2019 ihren Wohnsitz in Kloten hatten. Weiter müssen all jene eine Steuererklärung in Kloten einreichen, die nicht im Kanton Zürich wohnen, hier aber sekundär steuerpflichtig sind (Liegenschaftsbesitzer, selbständig Erwerbende usw.). Sollten Sie keine Steuererklärungsformulare erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Steueramt in Verbindung, sodass gemeinsam geklärt werden kann, ob eine Steuerpflicht in Kloten besteht oder ob Formulare fehlen. Die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung und des Verrechnungssteuerantrags wurde im Amtsblatt vom 14. Januar 2020 veröffentlicht.

 

Hinweise zum Verfahren

 

Die Steuererklärung wird auch dieses Jahr vom Steueramt Winterthur eingescannt. Die Steuerpflichtigen werden gebeten die Steuererklärung inklusive Unterlagen ohne Heftklammern mit dem beigelegten Rücksendecouvert direkt ans Scan Center des Steueramtes Winterthur zuschicken. Beachten Sie bitte, dass die Steuererklärung ein ergänzendes Beiblatt enthält, welches wertvolle Hinweise zum Steuererklärungsverfahren 2019 wiedergibt. Diese Beilage enthält wertvolle Hinweise für den Steuerbezug, Verfahrensfragen, das eSteuerKonto und die eRechnung.

Für das lokale Ausfüllen zu Hause steht auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes Zürich (www.steueramt.zh.ch) das Programm Private Tax zur Verfügung. Neben dieser bekannten Lösung kann die Steuererklärung 2019 ebenfalls über die Online-Plattform ausgefüllt werden. Auf der Webseite www.services.zh.ch befinden sich Hilfen für das Login und die Programm­bedienung der E-Government-Steuererklärung. Falls die Steuererklärung online ausgefüllt wird, ist zu beachten, dass diese erst als eingereicht gilt, nachdem die Freigabequittung und alle Beilagen dem Scan Center Winterthur zugesandt wurden.

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Für weitere Fragen steht das Steueramt gerne zur Verfügung: Während den Schalteröffnungszeiten unter Telefon 044 815 12 20 oder rund um die Uhr per E-Mail an steueramt@kloten.ch