Die Geschäftsleitung der Stadt Kloten hat an der Sitzung vom 3. Juni nachfolgende Lockerungen für die Stadt Kloten ab dem 8. Juni beschlossen.
Freibad
Das Freibad öffnet am Montag, 8. Juni, mit diversen Einschränkungen. Pro Kundschaft müssen 10m2 zur Verfügung gestellt werden. Somit sind maximal 1770 Personen gleichzeitig im Freibad zugelassen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden, zudem müssen die Beschilderungen und Markierungen befolgt werden.
Hallenbad
Im Hallenbad sind ab 8. Juni maximal 50 Personen erlaubt. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Schule Kloten wird bis zu den Sommerferien das Hallenbad nicht nutzen.
Im Freibad und Hallenbad muss durch die Schutzmassnahmen mehr Personal gleichzeitig eingesetzt werden. Es muss deshalb mit einer Reduzierung der Öffnungszeiten gerechnet werden. Die Öffnungszeiten sind immer auf der Website www.schluefweg.ch ersichtlich und diese werden dem Betrieb und Besucheraufkommen angepasst.
Sauna / Massage
Die Sauna ist weiterhin geschlossen, die Massage ist offen.
Sportanlagen
Grundsätzlich sind alle Sportanlagen geöffnet. Garderoben und Duschen dürfen wieder genutzt werden. Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung der Vereine. Schutzkonzepte der Vereine müssen vor der Nutzung der Sportanlagen bestätigt werden.
Konferenzzentrum
Das Konferenzzentrum Schluefweg wird ab 8. Juni geöffnet. Veranstalter müssen Listen mit den Teilnehmenden führen. Veranstaltungen bis maximal 300 Personen sind mit Schutzkonzept erlaubt.
Waldhütte
Die Waldhütte kann wieder für maximal 50 Personen gemietet werden. Der Veranstalter ist für das Schutzkonzept zuständig.
Bildung
Ab 8. Juni sind die Schulen, die Musikschule, das Musikwerk, die Vorschulgruppen, Schulhorte und der Jugendtreff wieder offen. Über die Regeln werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern informiert.
Pflegezentrum im Spitz
Angehörige, das Personal sowie freiwillige Helfer dürfen das Restaurant wieder nutzen. Externe können noch nicht ins Restaurant. Besuche in den Bewohnerzimmern sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es sind Besucherräume eingerichtet, wo die Schutzmassnahmen gewährleistet sind.