An-/Abmeldung
Hundehalter/innen haben ihre Hunde bei der Einwohnerkontrolle Kloten innerhalb von 10 Tagen anzumelden. Sämtliche Meldungen können online erledigt werden. Vor der Anmeldung auf der Stadtverwaltung muss die Registrierung bei der AMICUS AG über den Tierarzt (Erstregistrierung oder Importhunde) erfolgen. Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die Halter-ID. Diese kann vorgängig bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Nach der Registrierung beim Tierarzt erfolgt die Anmeldung innerhalb der genannten Frist unter www.kloten.ch/tiere.
Mutation
Allfällige Mutationen über Tierhalter/in und/oder den Hund wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder Todesfälle sind ebenfalls innert 10 Tagen unter www.kloten.ch/tiere mitzuteilen. Mutationen inkl. Todesfälle der Hunde sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden.
Hundehalter/innen von grossen oder massigen Hunden (Rassentyp I) sind nach wie vor verpflichtet eine Grundausbildung (Welpen-, Junghunde- und/oder Erziehungskurs) zu absolvieren.
Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html
Gebühren
Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Hundehalters einbezahlt werden. Die Einwohnerkontrolle wird die Rechnung anfangs Februar 2023 verschicken.
Diverses
Hundehalter/innen verfügen über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens einer Million Franken. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der dem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, hat innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachzuweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen über die Kurse sind unter www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html oder unter www.kloten.ch/tiere zu finden.