Die neue Broschüre des BABS, «Der Schutzraum», gibt eine Übersicht zu den Schutzräumen, einem wichtigen Element des Schweizer Sicherheitsdispositivs. Die Publikation informiert über Zweck und Schutzwirkung von Schutzräumen, deren Aufbau und Ausrüstung, Unterhalt und Nutzung in Friedenszeiten sowie die Vorbereitung, Einrichtung und Schutzplatzzuweisung im Falle einer wachsenden Bedrohung.
Eine Vorbereitung der Schutzräume ist aktuell nicht nötig
Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt erst auf Anordnung der Behörden. In Bezug auf die aktuelle Situation ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung zu organisieren und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.
Die Behörden verfolgen und beurteilen laufend die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage. Zeichnet sich im grenznahmen Ausland oder ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz ab, weisen die örtlichen Behörden der Bevölkerung vorsorglich die Schutzplätze zu. Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können.
Die Bevölkerung und insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen tragen eine Eigenverantwortung. Im Zentrum steht die Hilfe zur Selbsthilfe, die durch diese neue Broschüre unterstützt wird. Die neue Broschüre kann auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS unter https://www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/schutzbauten/schutzraeume.html heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: www.babs.admin.ch