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Kontakt / Service

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Inhalt

Umzug

Sie haben sich entschieden, in der Stadt Kloten zu wohnen. Sie ziehen innerhalb der Stadt Kloten um oder beabsichtigen, die Stadt Kloten zu verlassen?

Auch Hauseigentümerin und Hauseigentümer melden Ihre Mietermutationen bei der Einwohnerkontrolle. 

 

Kontakt

Stadt Kloten
Einwohnerkontrolle
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 10
einwohnerkontrolle@kloten.ch

Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Wir bitten Sie den Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Abmeldung kann…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Wir bitten Sie den Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Die Abmeldung kann Online über eUmzugZH ausgeführt werden.

 

Wegzug eines Schweizers/einer Schweizerin

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ID oder Pass


Wegzug aller anderen Staatsangehörigen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausländerausweis

 

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

 

 

Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Steueramt: Weitere Informationen finden Sie hier.  Einwohnerkontrolle: Die Abmeldung wird innerhalb von 14…

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Steueramt: Weitere Informationen finden Sie hier

Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung wird innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter gemeldet und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen dazu finden Sie hier

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Einwohnerkontrolle:
Email einwohnerkontrolle@kloten.ch
Tel. 044 815 12 10

Adressänderung/Umzug

Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Wir bitte Sie den Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.   Die Adressänderung kann Online über eUmzugZH ausgeführt werden.…

Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Wir bitte Sie den Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

 

Die Adressänderung kann Online über eUmzugZH ausgeführt werden.

 

Adressänderung eines Schweizer/einer Schweizerin

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ID oder Pass
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag

 

Adressänderung aller anderen Staatsangehörigen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag

 

Ausländerrechtliche Gebühren:

  EG/EFTA Drittstaatangehörige
Kinder CHF 20.-- CHF 30.--
Erwachsene CHF 30.-- CHF 30.--

 

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

 

 

Anmeldung/Zuzug

Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.  Steueramt: Weitere Informationen finden Sie hier.  Einwohnerkontrolle: Die Abmeldung wird innerhalb von 14 Tagen p…

Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 

Steueramt: Weitere Informationen finden Sie hier

Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung wird innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter gemeldet und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen dazu finden Sie hier

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Einwohnerkontrolle:
Email einwohnerkontrolle@kloten.ch
Tel. 044 815 12 10

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Mieter/innenwechsel

Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen. …

Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.

Meldepflichtige Mutationen:

  • Ein- und Auszug von Hauptmietern
  • Ein- und Auszug von Untermietern (durch Hauptmieter oder Eigentümer zu melden)
  • Ein- und Auszug von Familienmitglieder
  • Interne Wohnungswechsel

Bitte folgen Sie dem Link unter Online-Dienste um einen Mieterwechsel zu melden.

Wochenaufenthalt

Anmeldung zum Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz)   Wenn Sie sich nur vorübergehend in Kloten aufhalten möchten, ist eine persönliche Vorsprache innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdie…

Anmeldung zum Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz)

 

Wenn Sie sich nur vorübergehend in Kloten aufhalten möchten, ist eine persönliche Vorsprache innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste erforderlich.

Wir benötigen folgende Dokumente und Unterlagen:

• Aufenthaltsausweis. Diesen bekommen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
• Ausgefüllter Fragebogen Wochenaufenthalt. Sie finden diesen am Seitenende unter Dokumente.
• Identitätskarte oder Pass
• Mietvertrag der Wohnungsausweis
• Studienbestätigung oder Lehr-/Praktikumsvertrag

Die Anmeldegebühr beträgt 100.- Franken.

 

Verlängerung zum Wochenaufenthalt

 

Bei der Verlängerung ist analog der Anmeldung eine persönliche Vorsprache am Schalter nötig. Dazu benötigen wir einen gültigen Aufenthaltsausweis und falls Sie studieren die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Die Verlängerungsgebühr beträgt 100.- Franken.

 

Abmeldung vom Wochenaufenthalt

 

Die Abmeldung kann, mit Hilfe des Online-Abmeldeformulars (unter Online-Dienste) vorgenommen werden. Der Wegzug erfolgt immer zurück an den Hauptwohnsitz auch wenn der Aufenthaltsort wechselt.

 

 

 

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