Der Stadtrat hat am 07. November 2023 (Beschluss: 296-2023) beschlossen:
Auf die definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 PBG der Gebäude an der Kalchengasse 4 / Verenagasse 3, 5, 7 und 9, Vers.-Nr. 89,35,88 und 109, Kat-Nr. 92,,93, 95 und 96, wird verzichtet. Die Objekte werden aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte (Inventarnr. F12 und F13) entlassen.
Der vollständige Beschluss liegt während 30 Tagen, vom Tage der Ausschreibung an gerechnet, im Sekretariat Baupolizei, Büro 710, 7. Stock des Stadthauses Kloten, Kirchgasse 7, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der Fristverlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Formelle und materielle Entscheide der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig. Die Kosten hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen.
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