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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Eingetragene Partnerschaft

Vorbereitung der Eintragung

Vor der Eintragung muss beim Zivilstandsamt des Wohnortes das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren kann frühestens drei Monate vor dem gewünschten Eintragungstermin stattfinden, da es nach dessen Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten hat. Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, ansonsten verliert das Verfahren seine Gültigkeit und müsste wiederholt werden. Terminreservationen nehmen wir gerne zwölf Monate im Voraus entgegen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch.

Eintragungen werden von Dienstag bis Freitag in den Trauzimmern der Gemeinden Kloten, Nürensdorf, Opfikon oder Rümlang durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu, dass das Trauzimmer in Nürensdorf nicht rollstuhlgängig ist. Fotos unserer Trauzimmer finden sie hier.

Zudem stehen Ihnen auch das Bücheler-Hus und der Kontrollturm (Tower) für die Eintragung Ihrer Partnerschaft zur Verfügung.

Einmal pro Monat führen wir auch am Samstagmorgen Eintragungen durch, welche jedoch ausschliesslich im Stadthaus Kloten stattfinden. Die Daten finden Sie unten. Wünschen Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft jedoch in den Büroräumlichkeiten des Zivilstandsamtes (ohne Gäste), teilen Sie uns dies bitte mit.

Kontaktaufnahme mit dem Zivilstands- und Bestattungsamt

Bitte melden Sie sich für jedes Anliegen auf dem Zivilstands- und Bestattungsamt vorab telefonisch unter der Nummer 044 815 12 54 oder per Mail zivilstandsamt@kloten.ch. Viele unserer Dienstleistungen können ohne direkten Kontakt und auf diesem Weg abgewickelt werden. Ihre Anliegen werden nach Kapazität und Möglichkeiten bearbeitet.

Zusatzinformation

Bücheler-Hus: Für Eintragungen im Bücheler-Hus fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamtes Mehrkosten von Fr. 100.- an. Die Miete des Lokals (Fr. 120.-) und allfällige weitere Dienstleistungen sind zusätzlich zu bezahlen und werden Ihnen direkt vom Verein Szene Kloten in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass das Bücheler-Hus grundsätzlich nicht rollstuhlgängig ist. Sollten Sie oder einer Ihrer Gäste jedoch auf den Rollstuhl angewiesen sein, besteht die Möglichkeit, eine Rampe anbringen zu lassen. Wir bitten Sie, uns dies bis spätestens 2 Tage vor der Eintragung mitzuteilen.

In den Monaten Oktober bis April finden im Bücheler-Hus jeweils keine Eintragungen statt. Von Mai bis September sind Eintragungen im Bücheler-Hus jeweils von Dienstag bis Freitag möglich. Reservieren Sie Ihren Wunschtermin bis spätestens 5 Wochen im Voraus bei uns.

Kontrollturm (Tower): 
Es werden Reservationen zu den üblichen Bedingungen, bis zu einem Jahr im Voraus, entgegengenommen. An den Nebengebäuden finden weiterhin grosse Bauarbeiten statt. Auf die daraus entstehenden Einschränkungen (Baulärm, Aussicht…) kann leider kein Einfluss genommen werden. Für Fragen steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Für Eintragungen im alten Kontrollturm fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamtes Mehrkosten von Fr. 150.- an. Die Raummiete (Fr. 400.-) und allfällige weitere Dienstleistungen sind zusätzlich zu bezahlen und werden Ihnen von den entsprechenden Anbietern direkt in Rechnung gestellt. Die maximale Personenzahl beträgt 24 Personen (inklusive Paar und Zivilstandsbeamtin).

Im Monat Januar finden im alten Kontrollturm jeweils keine Eintragungen statt. Von Februar bis Dezember sind Eintragungen im alten Kontrollturm jeweils von Dienstag bis Freitag um 15 Uhr möglich. Pro Jahr können max. 50 Eintragungen/Trauungen stattfinden. Kontaktieren Sie uns also frühzeitig und reservieren Sie Ihren Wunschtermin bei uns.

Nach der Beurkundung der Partnerschaft stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne Zivilstandsdokumente (Partnerschaftsurkunde und/oder Partnerschaftsausweis, gebührenpflichtig) aus.

Namensführung

Die Eintragung der Partnerschaft wirkt sich grundsätzlich nicht auf den Namen und das Bürgerrecht der Partner aus.

Ledignamen als Familiennamen

Die Partner können anlässlich der Vorbereitung zur Eintragung der Partnerschaft erklären, dass Sie den Ledignamen des einen oder anderen Partners als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Information des Steueramtes

Über Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer gibt Ihnen das Steueramt Ihres Wohnortes weitere Auskünfte.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Vorverfahren und Eintragung der Partnerschaft, nötige Dokumente, etc. zur Verfügung. Für einen Termin melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei uns.

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